Gericht stuft Razzia an der Hafenstraße als rechtswidrig ein

RMAG news

Razzia während eines muslimischen Grillfestes: Der gegen Drogendealer gerichtete Polizeieinsatz am 10. April 2024 in den Räumen des „Buttclubs“ in der St. Pauli Hafenstraße 126 war rechtswidrig, wie das Amtsgericht nun festgestellt hat. Beschwert hatte sich der Verein, zu dem die durchsuchten Räume gehören.

„Die Anordnung und Art und Weise einer Durchsuchung der Räumlichkeiten eines Vereins durch die Polizei am 10. April 2024 war rechtswidrig“, so eine Gerichtssprecherin zur MOPO. „Da der Verein, der Inhaber der Räumlichkeiten war, nicht selbst Beschuldigter eines Strafverfahrens war, handelte es sich um eine Durchsuchung, die nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Diese Voraussetzungen waren nach Auffassung des Amtsrichters nicht erfüllt.“

Es sei aber ausdrücklich nicht der gesamte Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen, sondern nur die Durchsuchung der Vereinsräume. Dabei wurden laut Augenzeugen „lediglich etwas Plastikmüll und die Geldbörse eines Gastes beschlagnahmt.“

Richter stuft Einsatz nur teilweise als rechtswidrig ein

Am Abend des Einsatzes hatten sich Anwohner im und vor der linksautonomen Institution „Buttclub“ an der Hafenstraße versammelt, um bei einem Grillfest das muslimische Fastenbrechen Eid al-Fitr zu feiern. Feiernde seien durch die „Task Force Drogen“ mit Pfefferspray bedroht und geschubst worden, eine Person sei gewaltsam festgenommen, eine weitere brutal zu Boden gebracht und gefesselt worden, so die Vorwürfe der „Nachbar*innenschaftsinitiative Copwatch Hamburg“, die die Polizeieinsätze gegen Drogendealer rund um die Hafenstraße als „rassistisch“ anprangert. Das Vorgehen der Polizei gegen Besucher rügt das Gericht allerdings nicht.

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Die „Taskforce Betäubungsmittelkriminalität“ der Hamburger Polizei wurde 2016 gegründet, um die Belastungen für die Nachbarschaft durch eine offene Drogenszene auf St. Pauli zu verringern. Hafenstraßenbewohner und andere Anwohner aus der linken Szene empfinden die Taskforce hingegen als Belastung, die Teil der „zunehmend rassistischen Stimmung auf den Straßen und in den Parlamenten“ sei. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Polizei kann Rechtsmittel einlegen.

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