Widerlicher Übergriff bei Physiotherapie: Angeklagter sagt vor Gericht nur ein Wort

Widerlicher Übergriff bei Physiotherapie: Angeklagter sagt vor Gericht nur ein Wort

Schneller Prozess in Altona: Die Vorwürfe gegen den wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Physiotherapeuten Philip W. sind ungeheuerlich. Er soll der damals 18-Jährigen erklärt haben, dass es Teil der notwendigen Physiotherapie sei, sie an den Brustwarzen und ihrer Klitoris zu massieren sowie mit Fingern in sie einzudringen. Und obwohl er die Vorwürfe einräumt, wird das Verfahren aus einem bestimmten Grund eingestellt. Ungestraft kommt der Täter aber trotzdem nicht davon.

Mit Kapuze bis vor die Augen gezogen, medizinischer Maske vor Mund und Nase und den Händen in den Taschen läuft Philip W. an diesem Donnerstagmorgen um 9.30 Uhr in den Sitzungssaal 245 des Altonaer Amtsgerichts. In Jeans und heller Jacke ist er zu der Verhandlung erschienen. Sobald die Presse den Saal betritt, dreht er sich weg, einer seiner Verteidiger baut sich neben ihm auf. Philip W. will sich nicht zeigen, trotzdem bewegt sich der Manualtherapeut sehr selbstbewusst, der Gang breiter als die Statur.

Nebenklägerin soll später dazu kommen – doch so weit kommt es nicht

Philip W. ist angeklagt, Amie B. am 10. Dezember 2021 zwischen 16.30 und 18 Uhr in seiner Praxis in der Norderreihe in Altona sexuell missbraucht zu haben. Er habe der damals 18-Jährigen suggerieren wollen, dass es Teil der notwendigen Physiotherapie sei, die Geschädigte an den Brustwarzen und ihrer Klitoris zu massieren sowie mit ein bis zwei Fingern vaginal in sie einzudringen. Die Anklage lautet: sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis nach Paragraph 174c des Strafgesetzbuches. Philip W. will sich nicht zu dem Vorwurf äußern.

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Die Vertreterin der Nebenklägerin legt der Richterin einen Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung für ihre Mandantin vor. Die Nebenklägerin selbst ist zu Beginn der Verhandlung nicht dabei. Sie soll später dazu kommen, doch soweit kommt es gar nicht erst.

Kurz nachdem die Anklage verlesen wird, teilt die Richterin mit, dass ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gewünscht ist. Auch Philip W. verlässt dafür den Saal. Insgesamt dauert die Besprechung rund 30 Minuten. Dann dürfen sich alle wieder auf ihre Plätze setzen und es geht weiter. Die Richterin verkündet das Ergebnis: Der Fall wird eingestellt.

Einstellung des Verfahrens: Philip W. muss zahlen

Sowohl Philip W. als auch die Geschädigte sollen so geschützt werden, erklärt die Richterin. Philip W. bleibt stumm. Auf Hinweis der Richterin, dass die Corona-Maßnahmen vorbei seien, setzt er endlich die Maske ab. Trotzdem gibt er keinen Ton von sich. Die Richterin verliest weiter, dass der Angeklagte das Geschehene bedauere und den Sachverhalt objektiv einräume. Als Philip W. gefragt wird, ob dies so richtig sei, sagt er das einzige Wort während der gesamten Anhörung: „ja“.

Er muss eine Geldauflage von 10.000 Euro innerhalb von sechs Monaten an die Geschädigte zahlen. Sollte die Frist überschritten werden, würde das Verfahren wieder aufgenommen, macht die Richterin deutlich. Zusätzlich muss Philip W. die Rechtskosten der Nebenklägerin tragen. Ihre Vertreterin bestätigt, dass die Geschädigte mit der Entscheidung einverstanden sei.

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Kurz nach nach 10 Uhr verlässt Philip W. das Gerichtsgebäude, die Anwälte im Schlepptau. Er ist jetzt um mindestens 10.000 Euro ärmer, aber an seinem breiten Gang hat sich nichts verändert.

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