Urteil gegen Hamburger Cum-Ex-Banker erwartet – damit dürfte keiner zufrieden sein

RMAG news

Im Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius wird am Montag ein Urteil erwartet.

Das Bonner Landgericht dürfte die Einstellung des Verfahrens verkünden und dabei die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen als dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit und Prozesshindernis werten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Cum-Ex-Prozess: Schuldfrage wird wohl unbeantwortet bleiben

Das sogenannte Einstellungsurteil wird die Schuldfrage wohl unbeantwortet lassen, auch den von der Verteidigung erhoffte Freispruch dürfte es nicht geben. Der Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg hat vor Gericht seine Unschuld beteuert, am Montag will er sich abermals zu Wort melden.

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Die Anklage hatte Olearius 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, bei denen ein Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro entstanden sein soll. Die Taten sollen im Kern von 2006 bis 2011 geschehen sein. Das war die Hochphase des Cum-Ex-Geschäftsmodells, bei dem Finanzakteure Steuern erstattet bekamen, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Zu Cum-Ex hat es am Bonner Landgericht seit 2020 bereits acht Schuldsprüche gegeben, eine Vielzahl an Verfahren dürfte in den kommenden Jahren noch folgen. (dpa/mp)

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