Baden-Württemberg: 2023 durchnitlich 420.000 Euro verschenkt oder vererbt

RMAG news

Stuttgart. Im Jahr 2023 erfasste die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg mehr als 29.500 Übertragungen von Vermögenswerten, die steuerlich veranlagt wurden. Der Gesamtwert dieser Übertragungen beläuft sich auf 12,4 Milliarden Euro.

Anstieg der Vermögensübergänge

Nach den aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes stieg die Anzahl der Vermögensübergänge mit einem positiven steuerpflichtigen Erwerb im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent. Der Gesamtwert dieser Übertragungen zeigte ein spürbares Wachstum von 4,5 Prozent. Der durchschnittliche Vermögenswert pro Fall erhöht sich auf fast 420.000 Euro. Im Vorjahr betrug dieser Wert noch 410.000 Euro.

Steuerpflichtiger Erwerb und Steuereinnahmen

Die statistisch erfassten Vermögensübertragungen umfassen lediglich Erbschaften und Schenkungen, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung vorgenommen wurde, auch wenn diese gegebenenfalls 0 Euro betrug. Dies bedeutet, dass kleinere Erbschaften nicht vollständig in diese Zahlen einfließen.

Für die Besteuerung ist der steuerpflichtige Erwerb entscheidend, der den Wert der Vermögensübertragung nach Abzug verschiedener Befreiungen und der Hinzurechnung bestimmter Beträge repräsentiert. Im Jahr 2023 betrug der steuerpflichtige Erwerb in Baden-Württemberg insgesamt 8,8 Milliarden Euro. Die festgesetzte Steuer belief sich auf mehr als 1,9 Milliarden Euro und war damit um 9,4 Prozent höher als im Vorjahr. Die berechnete Steuerquote lag bei 21,9 Prozent.

Erbschaften und Schenkungen im Detail

Von den steuerpflichtigen Erwerben entfielen etwa 23.500 Fälle auf Erbschaften, was knapp vier Fünftel der Gesamtheit entspricht. Der Wert dieser Erbschaften lag bei etwa 5,5 Milliarden Euro, während Schenkungen einen Gesamtwert von ca. 3,3 Milliarden Euro aufwiesen.

Rund 41 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen betrafen Übertragungen bis zu 50.000 Euro, in denen Vermögen im Wert von 245 Millionen Euro übertragen wurde. Im Gegensatz dazu entfallen nur 1,4 Prozent der Fälle auf steuerpflichtige Vermögensübergänge von mehr als 2,5 Millionen Euro, die insgesamt einen Wert von über 3,7 Milliarden Euro aufwiesen und etwa 1 Milliarde Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer generierten.

Bearbeitung von Nachlässen

Bezüglich der 2023 steuerlich erfassten Nachlässe wurden knapp 12.000 Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet. Dabei handelt es sich um Erbfälle, die in einigen Fällen bereits in den Vorjahren eingetreten waren, deren Steuerfestsetzungen jedoch erst in 2023 stattfanden. Der Gesamtwert der Nachlässe lag vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten bei 10,1 Milliarden Euro. Der Reinnachlass, also der Wert unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten, betrug 8,1 Milliarden Euro. Im Schnitt ergab sich ein Reinnachlass von etwa 676.000 Euro.

Über ein Drittel der Reinnachlässe wies Werte zwischen 500.000 Euro und 2,5 Millionen Euro auf.

Verteilung des Nachlasswertes

Ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten entfielen 4,2 Milliarden Euro auf Grundvermögen, was einem Anteil von 41,1 Prozent entspricht. Betriebsvermögen machte 0,8 Milliarden Euro (8,3 Prozent) aus. Der größte Teil des Nachlasswertes, nämlich 50 Prozent oder 5 Milliarden Euro, bestand aus sonstigem Vermögen, zu dem Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen und Hausrat zählen.

Insgesamt spiegelt sich in diesen Zahlen eine signifikante Bewegung von Vermögen innerhalb der Bevölkerung wider, die sowohl Erbschaften als auch Schenkungen betrifft.

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