Ampel | Sicherheitspaket: Schärfere Regeln nach Solingen-Attacke

RMAG news

Nach dem Messeranschlag von Solingen hat sich die Bundesregierung auf neue Sicherheitsmaßnahmen geeinigt. Ein Überblick. Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Solingen hat sich die Bundesregierung auf neue Maßnahmen zum Schutz vor islamistischem Terror, gegen irreguläre Migration und zur Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Ein entsprechendes Papier liegt t-online vor. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen: Schärfere Maßnahmen beim Waffenrecht: Es soll in Zukunft ein generelles Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen und im Fernverkehr gelten. Künftig sollen auch Springmesser weitestgehend verboten werden. Ausnahmen können etwa für Jäger gelten. Die Länder sollen auch die Möglichkeit erhalten, kriminelle Brennpunkten selbstständig als absolute Messerverbotszonen auszuweisen. Mehr Kompetenzen für Polizei: Die Sicherheitsbehörden sollen weitere Kontrollbefugnisse erhalten. Die Bundespolizei könnte in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ohne Angaben der Gründe Personen auf Waffen zu durchsuchen. Auch der Einsatz von Elektroschockern, sogenannten Tasern, soll der Polizei generell erlaubt werden. Maßnahmen gegen Islamismus: Im Rahmen der KI-Verordnung wird der Polizei Gesichtserkennung im Internet erlaubt, um Tatverdächtige zu identifizieren. Präventions- und Deradikalisierungsprogramme sollen verstärkt werden. Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält künftig die Möglichkeit, biometrische Daten im Internet abzugleichen, um die Identitäten von Asylsuchenden zu überprüfen. Zwischen Bund- und Ländern wird eine Task-Force eingerichtet, um die Rückführungen von Flüchtlingen aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens zu verbessern. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass über den Asylstatus eines Flüchtlings dort entschieden wird, wo er zuerst den Boden der Europäischen Union betreten hat. Falls ein Flüchtling im Rahmen dieser Verordnung künftig aus Deutschland abgeschoben werden soll, sollen ihm alle Sozialleistungen bis zu seiner Abschiebung gestrichen werden. Flüchtlinge, die künftig in ihr Heimatland zurückreisen, etwa um Urlaub zu machen, kann künftig der Schutzstatus aberkannt werden. Ausgenommen sind hierbei Flüchtlinge aus der Ukraine . Die Ampel will sich zusätzlich weiter dafür einsetzen, Flüchtlinge auch nach Afghanistan und Syrien abschieben zu können. Welche konkreten Maßnahmen sie dafür ergreifen will, geht aus dem Papier nicht hervor. Daneben will die Bundesregierung aber weitere Migrationsabkommen mit Drittstaaten außerhalb der EU vorantreiben. Zu diesen Staaten gehören Moldau, Kirgisistan, Usbekistan, Kenia und die Philippinen .

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