„Angriff auf Grundrechte“: Verfassungsschutz speichert Daten von Demo-Teilnehmern

RMAG news

Wie weit darf der Staat bei der Beobachtung der Bürgerinnen und Bürger gehen? Und wie lange dürfen welche Daten gespeichert werden? Mit diesen und weiteren Fragen zum Thema befasste sich der Innenausschuss der Bürgerschaft. Grund dafür ist, dass der Hamburger Verfassungsschutz künftig von einem neuen, unabhängigen Gremium kontrolliert werden soll. Vor rund zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einige Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes geändert, das wirkt sich jetzt auch auf Hamburg aus. Unterdessen kommt raus, dass die Daten dutzender Teilnehmer einer Demo vom Verfassungsschutz gespeichert wurden.

Richterinnen und Richter fordern, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht zum Ermittlungsziel werden darf. Also dürfen Verfassungsschützerinnen und -schützer zwar unter bestimmten Bedingungen abhören, müssen beim Ehekrach aber weghören. Auch darf nicht mehr alles, was sie hören oder sehen, an andere Behörden weitergegeben werden.

Daten von Tag X-Demo immer noch gespeichert

Auch die Hamburger Linke kritisiert den Umgang des Verfassungsschutzes mit sensiblen Daten. Konkret geht es um den 3. Juni 2023, wo nach der „Tag X“-Demonstration in Leipzig mehr als 1300 Menschen von der Polizei eingekesselt und mehrere Stunden lang festgehalten worden sein sollen. Wie eine Anfrage der Linksfraktion nun zeigt, wurden durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem Polizeikessel die Daten dieser 63 Hamburger gespeichert. Zuvor musste der sächsische Verfassungsschutz auf eine Klage hin einräumen, dass in Sachsen alle Daten der eingekesselten Personen gespeichert hat. 

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Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Der Kessel in Leipzig gehört zu den umstrittensten Polizeimaßnahmen der vergangenen Jahre – das war ein schwerer Angriff auf die Grundrechte. Obwohl auch völlig unbeteiligte Personen eingekesselt wurden und noch völlig unklar ist, ob sich die Menschen im Kessel überhaupt irgendwas haben zuschulden kommen lassen, werden ihre Daten gespeichert. Eine solche Datenspeicherung ist eine Vorverurteilung und Stigmatisierung der Betroffenen. Wir fordern daher vom Hamburger Verfassungsschutz die Löschung der Daten.“

Hamburger Innenausschuss hört Experten an

Wie weit Überwachung und Datenaustausch gehen soll, darüber soll künftig ein unabhängiges Kontrollgremium entscheiden, in dem auch Berufsrichterinnen und -richter vertreten sind. Zu der dafür notwendigen Gesetzesänderung hat der Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft Expertinnen und Experten angehört.

„Angriff auf Grundrechte“: Verfassungsschutz speichert Daten von Demo-Teilnehmern wurde gefunden bei mopo.de

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