Anträge auf Einbürgerung nach neuem Recht mehr als verdoppelt

Anträge auf Einbürgerung nach neuem Recht mehr als verdoppelt

Seit Ende Juni gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Es sieht bei Einbürgerungen unter anderem eine kürzere Aufenthaltsdauer vor. In Hamburg schnellen die Antragszahlen seither in die Höhe.

Seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni ist die Zahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg sprunghaft gestiegen. In den fünf Wochen seit Inkrafttreten sind laut Innenbehörde bereits rund 3000 Anträge gestellt worden. „Das ist mehr als das Doppelte, wenn man den Vergleichszeitraum des Jahres 2023 betrachtet“, sagte Behördensprecher Daniel Schaefer.

Antragsteller bleiben in der Regel über 10 Jahre

Häufigste Herkunftsländer seien Syrien, Afghanistan, Iran, Türkei und Irak. „Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Antragsteller beträgt zwölfeinhalb Jahre“, sagte er. Abhängig von den eingereichten Dokumenten und den rechtlichen Voraussetzungen, die intensiv geprüft werden müssten, liege die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Hamburg derzeit bei rund zwölf Monaten.

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Das von der Ampel-Koalition formulierte neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen.

Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement.

Novum: Mehrstaatigkeit wird generell gestattet

Außerdem wird Mehrstaatigkeit generell zugelassen. Bislang war üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging. Ausgenommen davon waren Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Länder sowie einzelner Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, aber auch Afghanistan, Iran oder Marokko. Sie konnten bisher schon die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

„Das neue Staatsangehörigkeitsrecht stellt natürlich eine Herausforderung dar“, sagte Behördensprecher Schaefer. Deshalb habe man in Hamburg frühzeitig reagiert und das Amt für Migration zuletzt personell erheblich verstärkt. Im Haushaltsplan des Senats für die kommenden beiden Jahre sei eine Erhöhung auf mehr als 80 Stellen in der Einbürgerungsabteilung vorgesehen – „also quasi eine Verdoppelung, vergleicht man das mit den Haushaltsplanungen der Vorjahre“, sagte er.

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Zuletzt sei das Einbürgerungsverfahren an wesentlichen Stellen digitalisiert worden ist. „So können Einbürgerungsinteressierte über einen diesem Dienst vorangestellten Quick-Check unverbindlich und kostenfrei prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.“ (dpa/mp)

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