„Ärgerliches Versehen“: Verurteilter Totraser soll in den Knast – Justiz vergisst ihn

„Ärgerliches Versehen“: Verurteilter Totraser soll in den Knast – Justiz vergisst ihn

Ein schwerer Unfall erschüttert an Weihnachten 2019 Hamburg: In Finkenwerder rast Ömer O. mit einem aufgemotzten AMG-Mercedes gegen eine Leitplanke. Eine seiner Mitfahrerinnen stirbt. Der als notorischer Raser geltende junge Mann sollte bereits 2023 dafür ins Gefängnis. Doch die Justiz hat ihn einfach vergessen.

Bis zu dem tragischen Unfall war Ömer O. (damals 29) immer mal wieder wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden. Einmal sogar mitten in Hamburg 40 Stundenkilometer zu schnell.

Auch der Unfall, den er am zweiten Weihnachtsfeiertag 2019 in Finkenwerder verursachte, ist auf Raserei zurückzuführen: Laut Gutachter war er mit mindestens Tempo 105 bei regennasser Straße gegen eine Leitplanke gerast.

Ömer O. 2023 vor dem Langericht. Dort wurde die Haftstrafe von eienm Jahr und acht Monaten bestätigt.
Daniel Gözübüyük

Ömer O. 2023 vor dem Langericht. Dort wurde die Haftstrafe von eienm Jahr und acht Monaten bestätigt.

Eine junge Frau, die mit im Auto saß, bezahlte diesen Crash mit ihrem Leben, ihre Schwester wurde schwer verletzt. Ömer O. wurde angeklagt, kämpfte sich jedoch durch alle Instanzen, um nicht in Haft genommen zu werden.

Es half alles nichts: 2023 wurde die vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten von einer höheren Instanz bestätigt. Bei den Opfern und Hinterbliebenen hat er sich nie entschuldigt.

Frau stirbt bei Raser-Unfall – Schwester schwer verletzt

Doch in den Knast musste er bislang nicht. Sein Anwalt erreichte aufschiebende Wirkung, damit der Angeklagte seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker zu Ende bringen kann. Doch bis heute läuft der Verurteilte frei herum.

Der Grund: eine Justizpanne. Man hatte ihn offenbar schlichtweg nicht mehr auf dem Zettel.

Justiz räumt Panne ein und entschuldigt sich bei Hinterbliebenen

„Heute hat sich anlässlich einer Überprüfung des Vorgangs herausgestellt, dass die Verzögerung auf ein wirklich sehr ärgerliches Versehen im Bereich des Amtsgerichts Hamburg-Harburg zurückgeht“, antwortet ein Sprecher des Oberlandesgerichtes auf MOPO-Anfrage. „Leider ist dabei zunächst übersehen worden und auch in der Folgezeit nicht mehr aufgefallen, dass die Einleitung der Vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft noch aussteht und daher die Akte dort benötigt wird. Das darf bei einer unbedingten Freiheitsstrafe natürlich nicht passieren, und wir bitten die Verfahrensbeteiligten ausdrücklich um Entschuldigung.“

Die Akte sei jetzt auf dem Weg, damit die Staatsanwaltschaft alles weitere veranlassen kann. Und Ömer O. endlich seine Haftstrafe antreten kann.

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