Bewohnerparkzone im Grindel ist illegal – Gericht hat ganz genau nachgemessen

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Eine Bewohnerparkzone in Rotherbaum verstößt gegen die Vorschriften – das hat ein Gerichtsverfahren ergeben. Eine Anwohnerin hatte gegen die Zone geklagt und nun Recht bekommen. Die Verkehrsbehörde erklärt, wie das passieren konnte und wie es nun weitergeht.

Das Bewohnerparken ist umstritten: Während die Stadt damit das Parken für Anwohner entspannen will, kritisieren einige Betroffene das Vorgehen.

Eine Anwohnerin aus dem Grindelviertel hat die Stadt Hamburg wegen einer Bewohnerparkzone verklagt – und recht bekommen. Der Grund: Die Bewohnerparkzone ist zu groß.

Klägerin bekommt Recht

Die Klägerin hatte das Verfahren im April 2021 eingeleitet. Konkret richtete sich ihr Vorgehen gegen die Regelung für das Bewohnerparkgebiet “E301”. “Das Bewohnerparkgebiet widerspreche der Verwaltungsvorschrift”, begründete sie die Klage, wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg hervorgeht. 

Dass sie damit recht hat, bestätigte nun das Gericht. Nach den gesetzlichen Vorgaben darf ein Bewohnerparkgebiet 1.000 mal 1.000 Meter groß sein. Zwischen zwei Punkten misst das Gebiet im Grindelhof aber 1.027 Meter, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Die Parkregelung sei damit rechtswidrig.

Urteil Bewohnerparken: So reagiert die Behörde

Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei „noch nicht rechtskräftig“, sagt ein Pressesprecher der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Behörde werte das Urteil derzeit aus und prüfe mögliche Rechtsmittel. Bei dem Urteil handele es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Warum die Parkzone im Grindel die vorgeschriebene Größe überschreitet, erklärt die Behörde so: “Der Zuschnitt war im Grindelhof vor dem Hintergrund größtmöglicher Praxis- und Bürgernähe sowie der städtebaulichen Gegebenheiten gewählt worden.”

Währenddessen setzt sich die Behörde auf Bundesebene dafür ein, Bewohnerparkzonen zu vergrößern. Für mehr Flexibilität und Praxisnähe fordert Hamburg eine Ausweitung auf 1.500 mal 1.500 Meter pro Bewohnerparkzone.

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