Cannabis-Anbauclubs in Hamburg: Darum ist noch kein einziger genehmigt

Cannabis-Anbauclubs in Hamburg: Darum ist noch kein einziger genehmigt

Seit etwa acht Wochen dürfen bundesweit Anträge für den Cannabis-Anbau gestellt werden. Eine Abfrage zeigt, dass die Zahlen dazu allmählich steigen. In Hamburg gibt es aktuell zwar zehn Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen, doch noch ist kein einziger Club genehmigt. Das sind die Gründe.

In Hamburg sind bisher zehn Anträge für einen gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau eingegangen – aber noch keine einzige Vereinigung hat eine Genehmigung erhalten. „Zu allen bisher geprüften Anträgen musste das Bezirksamt Angaben und Unterlagen nachfordern beziehungsweise Änderungen erbitten“, teilte das zuständige Bezirksamt Altona auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Cannabis-Anbau: Verschiedene Gründe für Ablehnungen

Bundesweit gingen inzwischen mehr als 280 Anträge auf Erlaubnisse dafür ein, wie eine dpa-Umfrage bei den zuständigen Länderbehörden ergab. An der Spitze liegt das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen mit bisher 69 Anträgen. In Niedersachsen sind bislang 27 Anträge für den Cannabis-Anbau zum Eigenbedarf gestellt worden. In elf Fällen habe es Genehmigungen gegeben, acht Vorhaben seien zunächst versagt worden (Stand 27. August), teilte die zuständige Landwirtschaftskammer mit.


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„Gründe für eine Ablehnung liegen häufig an Mängeln beim Jugendschutz, etwa ein zu geringer geografischer Abstand zwischen Ausgabestelle und Kita oder Schule“, sagte ein Sprecher der Kammer. Wenn die entsprechenden Mängel beseitigt seien, könne die betroffene Anbauvereinigungen einen weiteren Antrag stellen.

Außer in Niedersachsen war auch in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz jeweils eine erste Anbauvereinigung erlaubt worden.

Zwei Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen in Bremen

Im kleinsten Bundesland Bremen sind bislang zwei Anträge auf Erlaubnis einer Cannabis-Anbauvereinigung eingegangen, wie eine Sprecherin der Bremer Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz mitteilte. „Für die Bearbeitung rechnen wir mit einem Zeitraum von drei Monaten, daher wurde eine Erlaubnis bisher nicht erteilt“, sagte eine Sprecherin.

Seit dem 1. Juli kann für einen angestrebten gemeinschaftlichen Anbau und eine Weitergabe von Cannabis eine Erlaubnis als Anbauvereinigung beantragt werden. Das hatte der Bund in seinem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis im Frühjahr festgelegt.

Bußgeldkatalog für Verstöße muss teilweise noch erarbeitet werden

Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Mit Blick auf die Umsetzung werden derzeit Arbeitsschritte für die digitale und die Vor-Ort-Kontrolle der Cannabis-Anbauvereinigungen erarbeitet, hieß es von der Landwirtschaftskammer.

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Während in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Bayern mögliche Sanktionen mit Blick auf den privaten Konsum schon klarer sind – da drohen Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro –, steht eine solche Übersicht für Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen noch aus. Baden-Württemberg will darauf verzichten. Laut Sozialministerium reicht der Bußgeldrahmen im Gesetz.

Einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabisgesetz will Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi zeitnah vorstellen. Das Regelwerk sei vorbereitet und jetzt in der Abstimmung, sagte der SPD-Politiker vor wenigen Tagen. Er kündigte dabei an, dass er von „happigen Strafen“ ausgehe. (dpa/mp)

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