Cannabis in Hamburg: So viele Verstöße gab es seit der Legalisierung

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Seit dem 1. April dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren, aber nicht überall. Vor Kindergärten und Schulen ist es verboten. Die Hamburger Polizei hat bislang ein Dutzend Verstöße festgestellt.

In den ersten beiden Monaten nach Legalisierung des Cannabis-Konsums hat die Hamburger Polizei zwölf Fälle von verbotenem Konsum vor Kitas und Schulen registriert. Bis zum Stichtag 27. Mai stellten die Beamten drei Verstöße im Bereich einer Kindertagesstätte fest, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion mitteilte.

In wenigen Fällen wurde Cannabis vor Schulen oder Kitas konsumiert

Achtmal wurden Marihuana oder Haschisch vor Schulen konsumiert, ein weiteres Mal in einem Bereich, in dem sowohl eine Schule als auch eine Kita liegen. Die Polizei leitete in drei Fällen Bußgeldverfahren ein. In den übrigen Fällen hätten die Beamten die Konsumenten verwarnt – sofern sie noch angetroffen worden seien.

Beim Konsum von Cannabis beträgt der Mindestabstand von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Sportstätten 100 Meter Luftlinie. Nach der Bußgeldverordnung, die der Senat am 8. Mai verkündet hatte, droht bei Verstößen eine Strafe von 500 Euro. Wer in Gegenwart von Minderjährigen kifft, riskiert ein Bußgeld von 1000 Euro.

Schulen müssen ihre Regeln an das Cannabis-Gesetz anpassen

Bei den Hamburger Schulen gebe es noch einen großen Wissensbedarf zum neuen Gesetz, hieß es in der Senatsantwort weiter. An das Suchtpräventionszentrum im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung seien Fragen zu strafrechtlichen Konsequenzen und Ordnungsmaßnahmen sowie zu den jeweiligen Zuständigkeiten gestellt worden. Die Schulen hätten auch die Sorge geäußert, dass sich das Risikobewusstsein von Jugendlichen aufgrund der Neuregelungen verringere und jüngere Menschen zum Konsum angeregt werden könnten. 

Die Schulbehörde hatte die Schulleitungen kürzlich aufgefordert, die Mitnahme von Cannabis durch eine Änderung der Hausordnungen zu verbieten. Laut Gesetz dürfen über 18-Jährige 25 Gramm bei sich haben. Bis Ende des Jahres will die Behörde weiterführende Schulen dazu befragen, welche Probleme sich durch diese Regelung ergeben haben. 

CDU trotz geringer Anzahl an Verstößen besorgt

„Die Cannabis-Freigabe der Bundesregierung ist ein schwerwiegender Fehler, der dringend behoben werden muss“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birgit Stöver. Neben den gesundheitlichen Risiken speziell für Kinder und Jugendliche stünden auch die Länder vor zahlreichen ungeklärten Fragen. 

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Die Schutzzonen für Kitas und Schulen müssten unbedingt gesichert drogenfrei bleiben, forderte Stöver. „Dass es nun bereits zu ersten Verstößen innerhalb dieser Schutzzonen gekommen ist, ist ein schlechtes Zeichen und lässt für die Zukunft nichts Gutes hoffen.“ (dpa/mp)

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