Das Problem mit dem Niqab-Verbot an Hamburgs Schulen

Das Problem mit dem Niqab-Verbot an Hamburgs Schulen

Seit dem 1. Juni ist die Vollverschleierung in Hamburger Schulen verboten – der Niqab muss abgelegt werden. So simpel jedenfalls ist die Theorie. Die Umsetzung, nämlich das Ablegen des Gesichtsschleiers von in Hamburg gerade mal einer Handvoll Schülerinnen, gestaltet sich hingegen sehr viel komplizierter und ist ein sensibles Thema. Und das liegt in der Regel nicht an den Eltern der jungen Frauen.

Von den ursprünglich elf Schülerinnen in der Hansestadt haben bereits vier den Niqab abgelegt. Mit den verbleibenden sieben jungen Frauen sind die jeweiligen Schulen mit Fachleuten intensiv in Gesprächen. Doch der Schritt, die Gesichtsverhüllung von heute auf morgen abzulegen, ist nicht einfach. Mara Sommerhoff (49), Referatsleitung Gesellschaft im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, erklärt: „Für diese Schülerinnen ist dieser Schritt ein einschneidender Prozess. Das Ziel, nämlich das Absetzen des Niqabs, ist klar. Der Weg dahin ist intensive pädagogische Arbeit und das Ausüben von Druck oder unüberlegten Konsequenzen wären unverhältnismäßig.“ 

„Mit diesem Verbot wurde die offene Kommunikation verteidigt“

Doch warum entscheiden sich Mädchen dafür, sich von Kopf bis Fuß zu verhüllen und nur durch einen schmalen Schlitz an den Augen ihren Alltag zu leben? Thimo Witting (48), Sprecher der Leiter der 60 Stadtteilschulen in Hamburg, hat sich bereits oft mit dem Thema befasst und betont: „Kulturelle Vielfalt ist für uns ein bedeutsames Thema. Es geht nicht darum, Vollverschleierung zu verbieten, sondern uns für diese Vielfalt mit Gestik und Mimik zu verbinden.“


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Nur so könne der Lernort Schule funktionieren, man müsse sich ins Gesicht schauen können. Witting ergänzt: „Mit diesem Gebot wird die offene Kommunikation gesichert.“ Auch Mara Sommerhoff berichtet, dass die Eltern oft nicht hinter der Niqab-Entscheidung ihrer Töchter stehen, sondern es eher eine Entwicklung innerhalb der Pubertät und der damit einhergehenden Selbstfindung geht.

Grundsätzlich möglich ist aber sowohl ein Bußgeld gegen die Eltern der Schülerinnen als auch die Suspendierung über einige Tage. Beides wurde bislang noch nicht angewandt als Folge der Zuwiderhandlung der sieben Schülerinnen. „Ganz grundsätzlich stellen wir Erziehungsmaßnahmen vor Ordnungsmaßnahmen“, macht Mara Sommerhoff deutlich. Die Mädchen sollen sowohl Teil der Klasse und Teil der Schule bleiben.

Auch Witting betont, dass das fortlaufende Gespräch mit den betreffenden Schülerinnen und den Eltern am wichtigsten sei: „Das Band zwischen Schule, Elternhaus und Schülerin darf nicht abreißen. Wir versuchen in multiprofessionellen Teams positive Impulse zu Verhaltensänderungen zu setzen.“

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Wann also tatsächlich Bußgelder oder Schulverweise ausgesprochen werden, ist nicht festgelegt. Ziel der Schulbehörde sei eine zeitnahe Umsetzung des Verbots. Doch zeitnah ist ein dehnbarer Begriff.

Das Problem mit dem Niqab-Verbot an Hamburgs Schulen wurde gefunden bei mopo.de

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