Diese härteren Regeln sollen Bürgergeld-Empfänger in Arbeit bringen

Diese härteren Regeln sollen Bürgergeld-Empfänger in Arbeit bringen

Fördern und Fordern lautete eine Leitlinie beim früheren Hartz-IV-System. Beim heutigen Bürgergeld will die Ampel-Koalition jetzt wieder stärker das Fordern betonen. So sollen schärfere Regeln mehr Bürgergeld-Empfänger zum Arbeiten bringen. Dabei sollen Bezieher künftig auch einen deutlich längeren Arbeitsweg akzeptieren.

Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln mehr Bezieher von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit bewegen. So soll künftig ein längerer Weg zur Arbeit zumutbar sein, das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden und auch Schwarzarbeit zu Kürzungen führen. Diese und weitere Maßnahmen sind Bestandteil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition, die vor allem dazu dienen soll, die lahmende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.

Bis zu drei Stunden Pendelzeit soll zumutbar sein

Das 31-seitige Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Über den Bürgergeld-Aspekt hatte zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtet. „Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken“, heißt es darin.


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So soll künftig bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sollen sogar drei Stunden Hin- und Rückfahrt in Kauf genommen werden müssen. Die Jobcenter sollen in einem Umkreis von 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen.

Verschärfen wollen SPD, Grüne und FDP auch die Mitwirkungspflichten der Bezieher von Leistungen. „Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es in dem Papier. Die Bundesregierung werde dazu eine einheitliche Minderungshöhe und -dauer von 30 Prozent für drei Monate einführen.

Sanktionen bei Schwarzarbeit geplant

Leistungsbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, werden sich künftig zudem einmal im Monat persönlich bei der zuständigen Behörde melden müssen. Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern soll künftig als Pflichtverletzung geahndet werden und zu Leistungskürzungen von 30 Prozent für drei Monate führen.

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Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene erst einmal vorhandenes eigenes Vermögen aufbrauchen. Die Altersvorsorge bleibt davon aber ausgenommen. Die Ampel will außerdem Menschen, die sich Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt immer wieder verweigern, verstärkt Ein-Euro-Jobs zuweisen. (dpa/mp)

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