EM in Hamburg: Polizei überwacht Fußballfans mit Drohnen

EM in Hamburg: Polizei überwacht Fußballfans mit Drohnen

Die Polizei Hamburg wird bei der Fußball-EM Drohnen einsetzen, sowohl bei Spielen im Volksparkstadion als auch über der Fanzone auf dem Heiligengeistfeld, wie aus der Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken hervorgeht. Fanvereinigungen von HSV und St. Pauli sehen Fußballfans unter Generalverdacht gestellt, auch die Linke sieht den Einsatz der filmenden Mini-Hubschrauber kritisch. Die Polizei verteidigt den Einsatz der fliegenden blau-gelben Kameras als besonders effektiv, günstig und geräuscharm.

Was normale Menschen „Drohne“ nennen, ist bei der Polizei ein „ULS“, ein „unbemanntes Luftfahrtsystem“. 24 davon gibt es in Hamburg, meist liefern sie Bilder von Unfallorten oder helfen bei der Suche nach Vermissten. Nur einmal wurden Drohnen bisher in Hamburg zur Fan-Überwachung bei einem Fußballspiel in die Luft geschickt, im Mai, bei einem Heimspiel des HSV, um zu testen, ob der Einsatz bei der EM überhaupt sinnvoll ist.

Hamburg: Drohnen klar als Polizei-Geräte zu erkennen

Die Polizei war begeistert: Die beiden Test-Drohnen lieferten Übersichten, die sonst nur aus dem Hubschrauber erreicht werden, ohne, dass Anwohner mit dessen Rotorlärm behelligt wurden. Außerdem brauchen Drohnen keinen teuren Treibstoff und können unter belaubten Bäumen entlang fliegen und Geschehnisse zeigen, die der Helikopter-Besatzung verborgen bleiben – aus Polizeisicht gibt es also nur Vorteile, weshalb die „ULS“ nun auch während der EM eingesetzt werden. Dass die Drohne so hochauflösende Bilder liefert, dass auf denen Gesichter genau zu erkennen sind, das stört nur die Kritiker, die Polizei dürfte das sehr begrüßen.

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Dass die über den Köpfen surrenden Flieger zur Polizei gehören, sei für alle klar erkennbar, betont der Senat. Die Drohnen sind wie Polizeiautos blau-gelb lackiert und tragen die Schrift „Polizei“. Die Beamten an den Steuergeräten (oder wie die Polizei sagt: „Luftfahrzeugfernführer“) tragen ein Leibchen mit der Aufschrift „Polizei-Drohneneinsatz“. Das Filmmaterial werde nicht aufgezeichnet, solange es keinen Hinweise auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gebe. Wenn aber etwa eine Schlägerei beginnt, „können Bildaufzeichnungen auch mit Personenbezug gefertigt werden.“

Die Polizeidrohnen sind blau-gelb und tragen die Aufschrift „Polizei“
picture alliance / ABB

Die Polizeidrohnen sind blau-gelb und tragen die Aufschrift „Polizei“

Fan-Vereinigungen von HSV und St. Pauli äußern Ablehnung: „Grundsätzlich halten wir dieses polizeiliche Mittel für unangebracht. Es stellt Fußballfans unter einen Generalverdacht und beschneidet maßgeblich ihre Persönlichkeitsrechte. Die Verhältnismäßigkeit scheint uns hier nicht gegeben“, heißt es auf MOPO-Nachfrage von der Braun-Weissen-Fanhilfe St. Pauli.

Fans sehen sich unter „Generalverdacht“ gestellt

Die HSV-Fanhilfe Nordtribüne spricht ebenfalls von einem „Generalverdacht“ und schreibt: „Eine Drohne erstellt hochauflösende Kamerabilder aus der Luft, sodass auf diesen Aufnahmen in der Regel unzählige Menschen zu erkennen sind. Das verbotene anlasslose Filmen durch die Polizei wird bei Drohneneinsätzen zum System.“ Auch der „Deutsche Anwaltsverein“ warnt, dass „unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Terrorgefahr im Rahmen der UEFA Euro 2024 zahlreiche Überwachungsmethoden gegen Fans“ durchgesetzt werden sollen.

Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion in der Bürgerschaft, nennt Drohnen einen „Angriff auf die Persönlichkeitsrechte“: „Betroffene bemerken oftmals gar nicht, dass sie mittels einer Drohne gefilmt und damit staatlich überwacht werden. Andere Bundesländer haben den Einsatz von Polizeidrohnen explizit gesetzlich geregelt, doch der Hamburger Senat hält einen solche transparente und rechtsklare Lösung nicht für nötig.“

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Nach den Testflügen der Polizeidrohnen bei dem HSV-Heimspiel im Mai hat die HSV-Fanvereinigung Nordtribüne Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz Thomas Fuchs eingereicht. Der erklärte bei t-online, dass es „keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken“ gebe, solange die Polizei keine Personen gezielt filme und die Drohne als Polizeidrohne zu erkennen sei. Sollten aber personenbezogene Daten verarbeitet werden, dann gelten „strenge Anforderungen an die Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit.“

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