Es geht um Luxus-Uhren: Muss Thomas Müller während der EM vor Gericht erscheinen?

Es geht um Luxus-Uhren: Muss Thomas Müller während der EM vor Gericht erscheinen?

Thomas Müller muss möglicherweise einen Tag vor dem EM-Gruppenspiel gegen Ungarn (19. Juni) als Zeuge vor Gericht erscheinen.

Der Hintergrund: Während Müller am 13. September 2022 gegen den FC Barcelona in der Champions League auf dem Platz stand, wurde in seinem Anwesen in Otterfing (Landkreis Miesbach, Bayern) eingebrochen. Zwei Diebe stahlen insgesamt 16 Luxus-Uhren, unter anderem von den Marken „Patek Philippe“ und „Rolex“. Der stille Alarm sorgte zwar dafür, dass die Polizei zum Anwesen fuhr, als sie ankam, waren die Täter allerdings schon geflüchtet.

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Der finanzielle Gesamtschaden beläuft sich laut „Bild“ auf über 500.000 Euro.

Gericht nimmt keine Rücksicht auf die Europameisterschaft

Insgesamt sind drei Verhandlungstage angesetzt: der 18., der 25. und der 26. Juni. Dies bestätigte die Landgerichts-Sprecherin Bettina Kästner. Das Verfahren richtet sich gegen den inzwischen gefassten Tatverdächtigen Nove N. (25). Dieser sitzt seit August letzten Jahres in U-Haft, nachdem er zuvor in Portugal festgenommen und ausgeliefert worden war.

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Grundsätzlich gilt für Müller: Sofern die Verteidigung des Angeklagten Nove N. fernbleiben sollte, so dürfte er das auch. Andernfalls ist er verpflichtet als Zeuge aufzutreten, da er ebenso wie seine Ehefrau Lisa Müller als Zeuge benannt wurde.


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Die Verteidiger des Angeklagten, Nanni Charlotte Hermann und Andreas Remiger sagten der „Bild“: „Uns ist bewusst, dass Herr Müller zum Zeitpunkt der Verhandlung bei der Nationalelf gebraucht wird. Leider nimmt das Gericht auf äußere Umstände wie die EM keine Rücksicht bei der Terminierung.“ Somit deutet derzeit alles darauf hin, dass der 34-Jährige DFB-Schützling die EM für einen Besuch bei der 3. Strafkammer des Landgerichts München II unterbrechen muss.

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