Geflüchtete Jugendliche in Eimsbüttel: Könnte die Unterkunft noch scheitern?

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Im Spätherbst soll die Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in der Bismarckstraße eröffnen. Doch klappt das? Möglicherweise müssen die Eigentümer der anderen Wohnungen im Haus noch die notwendigen Umbauten genehmigen.

Die Sozialbehörde hat die Pläne vorgestellt, Eimsbüttels Bezirksversammlung hat ihre Zustimmung signalisiert, auch der Denkmalschutz hat grünes Licht gegeben – es scheint, als stünde der Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in der Bismarckstraße 77/79 nichts im Wege. Im Spätherbst soll sie eröffnen. Nur wurden die Planungen offenbar ohne die Eigentümer der anderen Wohneinheiten des Hauses gemacht.

Geflüchtete oder fünf Wohnungen?

Diese gingen bisher wohl von völlig anderen Plänen für die Erdgeschossfläche aus, in der sich lange Zeit die Krankenkasse AOK befand. Statt von 15 Doppelzimmern für 30 Geflüchtete inklusive Aufenthaltsräume und Gemeinschaftsküche sei ihnen gegenüber nur von fünf klassischen Wohnungen die Rede gewesen, sagt Christian Lubos, Geschäftsführer der zuständigen Bach & Co. Immobilienverwaltung, auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten. Von Umbauten für eine Flüchtlingsunterkunft wusste bisher offenbar niemand. Erst aus der Presse sollen die Nachbarn davon erfahren haben.

Das Problem daran: Die Informationen bräuchten sie, um gegebenenfalls eine Genehmigung zu erteilen.

Gemeinschaft entscheidet bei bestimmten Dingen mit

Denn sollten Teile des Gebäudes, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, von den Umbauplänen betroffen sein, müsse die Eigentümergemeinschaft darüber beschließen, macht Lubos deutlich. „Egal wie unbedeutend der Eingriff auch erscheinen mag.“ Als Beispiele nennt er Änderungen an den Frisch- und Abwasserleitungen, an der Heizungsanbindung oder den Stromkabeln. Zum Gemeinschaftseigentum zählen außerdem das Dach, Außenwände, Hausflur oder Kellergänge.

Hintergrund ist, dass die Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in 33 eigenständige Einheiten aufgeteilt ist. In jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen treffen sich die Eigentümer der einzelnen Wohnungen zum Austausch und beraten über verschiedene Themen wie Sanierungen oder Umbauten.

Eigentümerversammlung findet in Kürze statt

Die letzte Versammlung habe im September 2023 stattgefunden, so Lubos. In diesem Jahr sei es noch zu keiner Versammlung gekommen. Innerhalb der kommenden zwei Monate solle es aber einen Termin geben.

Das Thema Flüchtlingsunterkunft habe der Eigentümer der Erdgeschossfläche für diese Sitzung bisher nicht angemeldet. Der Wohnungseigentümergemeinschaft liege für die Versammlung lediglich ein „umfangreicher, detailliert ausgehandelter Beschlussantrag zur Gestattung baulicher Veränderungen für die Schaffung von fünf Wohnungen“ vor, so der Verwalter. Und dieser Antrag sei auch nicht zurückgezogen worden.

Keine Informationen zur Unterkunft für Geflüchtete

Warum der Eigentümer der Erdgeschossfläche seine offensichtlich neuen Pläne weder seinen Miteigentümern noch dem Verwalter mitteilt? Lubos kann über die Gründe nur rätseln. „In der Gemeinschaft herrscht derzeit eine große Unsicherheit.“

Die Hamburger Sozialbehörde geht derweil davon aus, dass das Thema Geflüchtetenunterkunft in der nächsten Eigentümerversammlung besprochen werden soll. So erklärt es Sprecher Wolfgang Arnhold gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten.

Eigentümer soll auf Stadt zugekommen sein

Arnhold macht ebenfalls deutlich, dass es der Eigentümer der Erdgeschosseinheit war, der über seine Vermögensverwaltung auf den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zugekommen sei. Der LEB ist eine Untereinheit der Sozialbehörde und für die Unterbringung der minderjährigen Geflüchteten zuständig.

Unabhängig von der möglicherweise ausstehenden Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft treibt die Stadt ihre Planungen für die Unterkunft weiter voran. Für Mitte Juni ist eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung „für unsere Nachbarn“ angesetzt, also für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bismarckstraße 77/79. Der Termin dürfte noch vor der Eigentümerversammlung liegen.

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