„Ich mach’ euch alle platt”: Mann hetzt gegen Juden – und hat Glück vor Gericht

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„Scheiß Juden“, hat er am Hauptbahnhof gegrölt, und: „Ich ficke alle Juden. Ich mach‘ euch alle platt.“ Ein 22-Jähriger stand deshalb am Dienstag wegen Volksverhetzung vor Gericht. Er erhielt eine harte Strafe – muss aber trotzdem nicht in Haft.

Ganz alleine verantwortet sich Dogan C. vor dem Amtsgericht St. Georg – einen Verteidiger an seiner Seite hat er nicht. Bei seinem Prozess am Dienstagvormittag wirkt er ruhig, spricht leise. Ganz anders als in den Videoaufnahmen, die während des Prozesses abgespielt werden – und die beweisen, dass er wiederholt volksverhetzende, antisemitische Parolen gebrüllt hat.

„Scheiß Juden, scheiß Israelis“ – Volksverhetzung am Hamburger Hauptbahnhof

Die Tat ereignete sich am Morgen des 21. Oktober 2023 – also zwei Wochen nach dem brutalen Angriff der Hamas auf Israel.

„Ich kann mich an den Tag gar nicht mehr erinnern“, sagt Dogan C. zu Beginn des Prozesses. „Ich war auf einer Party auf der Reeperbahn, habe viel getrunken, habe Lachgas genommen. Ich wollte mit der S-Bahn nach Hause fahren. Sobald ich in der S-Bahn war, kann ich mich an nichts mehr erinnern.”

Die Videoaufnahmen, die während des Prozesses als Beweismaterial abgespielt werden, füllen diese Erinnerungslücke. Sie stammen von der Bodycam eines Polizisten, der von besorgten S-Bahn-Passagieren gerufen worden war. Dort ist zu sehen: ein sichtlich alkoholisierter, sehr aggressiver Dogan C., der immer wieder „Ich ficke alle Juden. Scheiß Juden, scheiß Israelis. Ich mach‘ euch alle platt“ und andere judenfeindliche Parolen grölt.

Beinahe wäre der 22-Jährige auf die Bahngleise gefallen. Als die Polizei deshalb beschließt, ihn in Schutzgewahrsam zu nehmen, schlägt er einen anderen Ton an: „Ich will nach Hause, bitte, bitte, bitte. Mein Vater darf das nicht erfahren.“ Auch schreit er: „Ich scheiß‘ auf mein Leben, ich scheiß‘ auf alles. Das Leben ist so scheiße. Ich bin psychisch krank.“

Der Angeklagte ist „geschockt“ von seinem antisemitischen Ausraster

Nachdem Dogan C. die Videoaufnahmen gesehen hat, ist er „echt geschockt“. „Ich habe nichts gegen Juden“, sagt er. „Mich juckt das ganze gar nicht.“ Zwar habe er sich einige Videos auf Social Media zu dem Krieg in Gaza und Israel angesehen, doch er sei „in der ganzen Politik gar nicht drinnen“.

Nach dem Sichten der Videoaufnahmen werden drei Zeugen verhört. Der erste Zeuge war am 20. Oktober ebenfalls „mit den Jungs auf der Reeperbahn“ gewesen – und dementsprechend alkoholisiert. Er kann sich an keine konkreten Aussagen des Angeklagten erinnern. Auch die zweite Zeugin war feiern, „aber nicht besoffen“. Sie bestätigt das aggressive Verhalten von Dogan C., das schon an der S-Bahn-Station Reeperbahn anfing und dann am Hauptbahnhof eskalierte.

Der dritte Zeuge, einer der Polizisten, der an den Tatort gerufen wurde, bestätigt ebenfalls die antisemitischen Parolen, die Dogan C. wiederholt äußerte bzw. lautstark brüllte.

Antisemitische Hetze am Hamburger Hauptbahnhof

Dogan C. wurde im Mai 2002 in Hamburg geboren. Er besitzt einen Hauptschulabschluss, hat bei „McDonald’s“ und auf einer Baustelle gearbeitet. Zwischen 2015 und 2017 soll er an einer psychischen Krankheit gelitten haben, doch er kann sich an den Namen der Krankheit nicht erinnern. Seine Mutter schickte ihn damals zu einem Imam.

Eine Ausbildung oder einen Job hat Dogan C. derzeit nicht – dafür aber sechs Einträge im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Besitz von Betäubungsmitteln, Körperverletzung und Beleidigung. Bei mehreren dieser Vergehen soll Dogan C. ebenfalls unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

In ihrem Plädoyer stellt die Staatsanwaltschaft fest: „Der Angeklagte steht am Scheideweg.“ Die Videoaufnahmen bewiesen eindeutig, dass es sich bei dem Vorfall um antisemitische Volksverhetzung handle. Dafür gibt es einen Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren.

Die Staatsanwaltschaft will es aber bei „einer sehr empfindlichen Geldstrafe belassen“ und fordert 140 Tagessätze à acht Euro. 140 Tagessätze entsprechen knapp fünf Monaten. Damit wäre Dogan C. vorbestraft. Die acht Euro sind ein Regeltagessatz für Menschen, die wie Dogan C. Bürgergeld beziehen.

Geldstrafe für Volksverhetzung: 22-Jähriger muss 1120 Euro zahlen

Dieser Forderung stimmt auch der Richter zu, der Dogan C. somit zu einer Geldstrafe von 1120 Euro, abbezahlbar in Monatsraten à 30 Euro, verurteilt. Eine verminderte Schuldunfähigkeit könne aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums nicht ausgeschlossen werden – das müsse jedoch nicht zu einer Strafrahmensmilderung führen. Die Reue, die der Verurteilte aber zeigt, habe zu seinen Gunsten gewirkt.

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Am Ende wendet sich der Richter noch mit einem persönlichen Rat an den verurteilten Volksverhetzer: „Hören Sie mit dem Trinken auf, bevor es zu spät ist und etwas Ähnliches passiert – und Sie sich damit Ihre Zukunft verbauen.“

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