Investor umgeht Regelung: Kanal-Häuschen wird für Luxuswohnungen platt gemacht

Investor umgeht Regelung: Kanal-Häuschen wird für Luxuswohnungen platt gemacht

Exklusive Eigentumswohnungen statt günstiger Mieten: Seit Jahren droht den wenigen verbliebenen Mietern in der Eiffestraße in Hamm die Räumung, dagegen wehren sie sich tapfer vor Gericht. Der Eigentümer will abreißen und 33 neue Luxus-Wohnungen schaffen – und hat dafür vor Kurzem die Baugenehmigung vom zuständigen Bezirk erhalten. Wie kann das sein und vor allem: Wo bleibt hier der von der Politik immer wieder angepriesene Hamburger Drittelmix? Den kann der Investor geschickt umgehen.

Direkt am Mittelkanal in Hamm gelegen und nur wenige Kilometer von der Außenalster entfernt: Die Eiffestraße 606a ist eine unter Investoren begehrte Adresse. Bereits im Jahr 2017 kaufte eine Projektentwicklungsfirma den Flachbau aus den 50er Jahren. Der Goldgruben-Plan: Abreißen, neu bauen und die gut 30 Eigentumswohnungen verkaufen, die nach dem alten Baurecht an dieser Stelle erlaubt sind.

Hamm: Eigentümer will Eigentumswohnungen bauen lassen

Mit elf der zwölf Mietparteien konnte sich der Eigentümer einigen, fast alle erhielten für ihren Auszug fünfstellige Beträge. Die letzten Mieter kämpfen allerdings seit Jahren, in ihrer günstigen Wohnung für 7,50 Euro pro Quadratmeter wohnen bleiben zu können – oder als Alternative zu den gleichen Konditionen wieder zurückkehren zu dürfen. Eine im Jahr 2021 eingereichte Räumungsklage wurde Anfang 2022 vom Amtsgericht abgewiesen. Dagegen hat der Eigentümer Berufung eingelegt.

Blick von der Straße auf das Mietshaus in der Eiffestraße. Der Eigentümer will das Gebäude abreißen lassen.
Patrick Sun

Blick von der Straße auf das Mietshaus in der Eiffestraße. Der Eigentümer will das Gebäude abreißen lassen.

Währenddessen hat der Bezirk Hamburg-Mitte allerdings schon einmal eine Baugenehmigung für die 33 geplanten Eigentumswohnungen erteilt. Dabei rühmt sich der Hamburger Senat immer wieder mit dem Drittelmix, mit dem in der Hansestadt neue, gemischte Wohnquartiere entstehen sollen: Ein Drittel Eigentums-, ein Drittel Miet- und ein Drittel öffentlich geförderte Wohnungen.

Neubau in Hamm: Was ist eigentlich mit dem Drittelmix?

Das Problem: Nur auf städtischen Grundstücken kann die Stadt Investoren zum Drittelmix zwingen. Auf privaten Flächen sieht das ganz anders aus: Hier müssen 35 Prozent günstige Wohnungen nur dann gebaut werden, wenn entweder ein ganz neues Planrecht vom Bezirk ausgeschrieben wird oder bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten Ausnahmen in der Baugenehmigung erteilt werden. Bedeutet im Klartext: Will der Bauherr zum Beispiel höher oder breiter bauen als vorher, kann das gestattet werden, wenn er im Ausgleich günstige Wohnungen mit einplant.

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Wie eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Heike Sudmann und Carola Ensslen jetzt zeigt, darf der Bauherr in der Eiffestraße zwar ein zusätzliches Geschoss und eine Tiefgarage errichten – öffentlich geförderte Wohnungen müssen aber trotzdem keine dabei sein. „Durch die festgesetzten Befreiungen wurde maximal eine Wohneinheit zusätzlich ermöglicht und die Anzahl der gefördert zu errichtenden Wohnungen beträgt damit Null“, heißt es in der Antwort des Senats.

Wie kann diese Rechnung von „einer Wohnheit zusätzlich“ aufgehen, wenn es vorher zwölf und später dann 33 Wohnungen geben soll? Das liegt am ursprünglichen Baurecht, das um die 30 Wohnungen ermöglicht – dieses wurde damals beim Bau in den 50er Jahren nicht voll ausgenutzt.

Wohnungsneubau: „Auf der Strecke bleiben die Mieter:innen“

„In der Eiffestraße zeigt sich einmal mehr, dass die Vereinbarungen im Bündnis für das Wohnen vor allem die Investor:innen begünstigen, die teure Wohnungen bauen wollen“, schimpft Sudmann. „Ein zusätzliches Geschoss und eine Tiefgarage werden die Rendite des Investors sicherlich erhöhen. Auf der Strecke bleiben mal wieder die Mieter:innen, die sich keine teuren Wohnungen leisten können.“

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