Linksautonome an Ungarn ausgeliefert – Protest vor der Roten Flora

Linksautonome an Ungarn ausgeliefert – Protest vor der Roten Flora

Sie soll gemeinsam mit anderen Linksautonomen einen Nazi-Aufmarsch in Ungarn angegriffen haben – am Freitagmorgen ist sie an das autoritär regierte, queerfeindliche Land ausgeliefert worden: Maja T. (23), eine non-binäre Person aus Thüringen, soll sich in Budapest vor Gericht verantworten, obwohl sie mit einem Antrag gegen die Überstellung wortwörtlich in letzter Minute Erfolg gehabt hatte. Gegen die Maßnahme wollen Sympathisanten am Freitagabend vor der Roten Flora im Hamburger Schanzenviertel protestieren.

„Keine Auslieferung nach Ungarn“, fordert ein Plakat an dem linksautonomen Zentrum am Schulterblatt. Auf X rufen verschiedene linke Gruppen zur Kundgebung auf – um 19 Uhr am „Freitag nach der Entscheidung über Majas Auslieferung“.

Fall Maja T. – Proteste vor Roter Flora in Hamburg

Die Polizei behält die nicht angemeldete Demo im Auge. „Wir rechnen mit etwa 1000 Teilnehmern“, sagt eine Sprecherin der MOPO. Ob es eine stationäre Kundgebung wird oder ob die Rote Flora Ausgangspunkt eines Zuges sein wird, ist noch unklar. Nach MOPO-Informationen sind wegen der EM-Public-Viewings auf dem Heiligengeistfeld ohnehin Alarmhundertschaften in Bereitschaft (auch wenn am Freitag kein Fan-Fest stattfindet), sodass im Bedarfsfall schnell Kräfte vor Ort sein könnten.


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Ob die Proteste friedlich oder gewaltsam verlaufen, ist noch nicht abzuschätzen. Dass die Auslieferung von Maja T. aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe unzulässig war und nur stattfand, weil die Berliner Generalstaatsanwaltschaft besonders schnell war, dürfte bei ihren Unterstützern voraussichtlich für Unmut sorgen.

Das war geschehen: Erst am Donnerstagnachmittag hatte das Berliner Kammergericht die Auslieferung T.s nach Ungarn für zulässig erklärt, so das BVerfG in einer Presseerklärung vom Freitag. Den Beschluss bekam der Anwalt von Maja T. nach eigenen Angaben um 17.26 Uhr. Rund zwölf Stunden später, um 7.38 Uhr am Freitagmorgen, ging sein Eilantrag gegen die Auslieferung in Karlsruhe ein.

Auslieferung an Ungarn trotz Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Doch da war T. bereits auf dem Weg nach Ungarn. In der Nacht zum Freitag hatte laut BVerfG die Überstellung begonnen. Um 6.50 Uhr am Freitagmorgen stand sie an der österreichischen Grenze und wurde zur „Durchlieferung an Ungarn“ an die dortigen Behörden übergeben.

Um 10.50 Uhr entschieden die Karlsruher Richter, dem Antrag von T.s Anwalt stattzugeben und die Auslieferung für maximal sechs Wochen zu untersagen: „Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken“, heißt es.

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Zehn Minuten nach der Entscheidung, gegen 11 Uhr, rief das Bundesverfassungsgericht die Berliner Generalstaatsanwaltschaft an, um die Auslieferung noch wortwörtlich in letzter Minute zu verhindern – zu spät: Maja T. war bereits seit 10 Uhr, also gerade mal einer Stunde, in den Händen der ungarischen Justiz, um vor Gericht gestellt zu werden. Ob eine Rückführung nach Deutschland jetzt noch möglich ist, ist unklar. Eine Anfrage der MOPO bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wurde bislang nicht beantwortet.

Maja T. war im Dezember in Berlin festgenommen worden. Sie soll im Februar 2023 gemeinsam mit neun anderen Linksautonomen Teilnehmer des alljährlichen Neonazi-Aufmarsches „Tag der Ehre“ attackiert haben. Dabei sollen Pfefferspray und Teleskopschlagstöcke zum Einsatz gekommen sein. Einige Teilnehmer wurden dabei schwer verletzt. In Ungarn wird T. vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein.

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