Mann tötet Schwester mit Küchenmesser – Richterin lobt verurteilten Mörder

Mann tötet Schwester mit Küchenmesser – Richterin lobt verurteilten Mörder

Ein Mann aus Bremen hat seine Schwester erstochen, um vermeintlich Ehre wiederherzustellen. Die Tat hat er in Briefen angekündigt. Die Richterin spricht von einem „Kontrollmord“ – und findet auch lobende Worte für den Angeklagten.

Ein 24 Jahre alter Mann aus Bremen ist am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er seine Schwester mit einem Küchenmesser erstochen hat. Der Angeklagte dachte, er müsse sie töten, um seine Ehre und die Ehre der Familie wiederherzustellen, sagte die Vorsitzende Richterin im Landgericht Bremen. Es handle sich um eine Tat aus niedrigem Beweggrund. Eine sogenannte Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. 

24-Jähriger ersticht Schwester: Angeklagter gesteht Tat

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Am Freitagmorgen sagte er während der sogenannten letzten Worte: „Ich bereue es, dass ich meine Schwester getötet habe.“ Er habe alles verloren. Bei seinen lebenden Schwestern entschuldigte er sich. Er sei von einem Teufel besessen gewesen. Er hätte nicht anfangen sollen, Drogen zu nehmen. Seine 23 Jahre alte Schwester habe er nach der Tat retten wollen. 

Der Tatort in Bremen
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Der Tatort in Bremen

Vor den letzten Worten hatte der Verteidiger des Somaliers eine Verurteilung wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger verneinte, dass es sich um einen Mord gehandelt habe. Der Angeklagte habe nicht aufgrund eines falschen Ehrverständnisses auf seine Schwester eingestochen, sondern wegen anderer Gründe: Maßgeblich sei es Wut über die Lebenssituation gewesen und er habe die Kontrolle verloren, weil seine Schwester ihm eine Ohrfeige verpasst habe. Streng religiös sei die Familie nicht gewesen.

Ob die Schwester des Angeklagten ihm tatsächlich im Dezember 2023 vor der Tat eine Ohrfeige verpasst hatte, konnte das Gericht nicht feststellen. Letztlich folgte das Gericht weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwältin. 

Sie hatte vergangenen Freitag eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte habe nach einer eigenen Rechtsauffassung gehandelt. „Im Ergebnis haben wir es hier mit einem sogenannten Ehrenmord zu tun“, sagte die Staatsanwältin am Ende ihres Vortrags. 

Die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper (M) bei. Prozessbeginn
picture alliance/dpa | Mirjam Uhrich

Die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper (M) bei. Prozessbeginn

Über den Begriff „Ehrenmord“ sprach dann am Mittwoch auch die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Den Begriff empfinde sie als unpassend, weil er ein ehrenhaftes Motiv suggeriere. Treffender sei „Kontrollmord“. Schließlich sei es dem Mann um Kontrolle gegangen. Auch handle es sich um einen sogenannten Femizid, das heißt, die Frau sei aufgrund ihres Geschlechts getötet worden. 

Richterin lobt liebevolles Verhältnis zu Schwestern

Für den Angeklagten fand die Richterin auch lobende Worte. Er habe ein liebevolles Verhältnis zu seinen Schwestern gehabt, er habe ein liebevolles Verhältnis zu den noch lebenden Schwestern. Nicht nachvollziehbar sei deshalb, dass er eine solch brutale Tat begangen habe.

Dass der Angeklagte, der 2014 mit seiner Familie über Indonesien nach Deutschland kam, aus einem falschen Ehrverständnis heraus gehandelt hat, daran gab es für das Gericht letztlich keine Zweifel. Vor der Tat schrieb der Mann zwei Briefe, die auch während der Urteilsbegründung verlesen wurden. In den Briefen kündigte er an: Er habe seine Schwester getötet, um seine Ehre zu retten. Er könne ohne Zukunft leben, aber nicht ohne Ehre. Seine Schwester beleidigte er mit einem Schimpfwort.

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Bevor er seine Schwester aufsuchte, packte er eine Tasche für das Gefängnis. In seine Hose steckte ein Messer mit einer Klingenlänge von rund 20 Zentimetern. Dem Mitbewohner überließ er den Schlüssel zur Wohnung. 

Die getötete Schwester des Angeklagten habe ein Leben in zwei Welten gelebt, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie habe sich an Regeln der Familie gehalten, trug stets Hidschab. Sie habe es zwar geschafft, einen Schulabschluss zu machen. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin. Grenzen habe sie aber nur zaghaft ausgetestet. Schon das sei ihrer Familie zu viel gewesen. (dpa/mp)

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