Mehr als 70 Einbrüche: Elfjähriger macht einfach weiter – und wird nicht abgeschoben

RMAG news

Mehr als 70 Einbrüche soll ein elfjähriger marokkanischer Junge begangen haben, der in Hamburg in einer städtischen Einrichtung in Alsterdorf lebt. Während in der Politik über Maßnahmen wie Rückführung, härtere Strafen und die Absenkung der Altersgrenze für Strafmündigkeit diskutiert wird, setzt das Kind seine mutmaßlichen Taten fort. Die MOPO erklärt, warum eine Abschiebung derzeit nicht möglich ist.

In der Nacht zu vergangenem Freitag war der Junge Anwohnern in Langenhorn aufgefallen. Er sei durch Gärten geschlichen, habe so gewirkt, als würde er nach günstigen Gelegenheiten schauen, um in Häuser zu steigen, gaben Zeugen bei der Polizei an. Der Elfjährige wurde von Beamten angetroffen und über Nacht zur Wache gebracht.

Beamter: „Er nutzt das offenbar bewusst aus“

Am nächsten Morgen wurde er wieder in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) an der Feuerbergstraße gebracht, aus dessen Einrichtung er bereits mehr als 100 Mal verschwunden sein soll. Entsprechend viele Vermisstenanzeigen gaben dessen Betreuer in der Vergangenheit schon bei der Polizei auf.

Der Elfjährige soll im November vergangenen Jahres unbegleitet aus Marokko nach Deutschland gekommen und bereits im Dezember straffällig geworden sein, entsprechende Verfahren sind bei der Polizei vermerkt. Diese Verfahren werden mit der Hilfe von anderen Kripo-Dienststellen aus Schleswig-Holstein geführt.

Der Junge soll mit älteren Komplizen in Hamburg und im Umland zugeschlagen haben. Die Schuld nimmt er stets auf sich, wenn die Bande, zu der zehn Mitglieder gezählt werden, mal erwischt wird. Offenbar sei er sich seiner Strafunmündigkeit bewusst und nutze diese aus, sagt ein Beamter zur MOPO. In Deutschland gilt man erst ab 14 Jahren teilweise als strafmündig.

Die Hamburger CDU setzt sich, nicht erst seit der Debatte um den Elfjährigen, für eine geschlossene Unterbringung „strafunmündiger Intensivtäter“ ein. So solle die „kriminelle Energie“ begrenzt, die Allgemeinheit beschützt werden. Auch ein therapeutischer Ansatz müsse dabei erwogen werden. Zudem sei eine Herabsetzung der Altersgrenze für Strafunmündigkeit „überfällig“; die CDU möchte diese auf zwölf Jahre festlegen.

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Die Polizei-Gewerkschaften unterstützen diese Forderungen und nehmen auch die Innenbehörde um Senator Andy Grote (SPD) in die Verantwortung, wenn es um Fragen des Aufenthaltsrechts und der Rückführung geht. Die Behörde verweist gegenüber der MOPO auf die Sozialbehörde, die allerdings aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ keine Stellungnahme abgibt.

Abschiebung: Das ist das Problem

Das Problem bei einer möglichen Abschiebung scheint jedoch weniger die Rückführung selbst zu sein, sondern die noch nicht vollständig geklärte Identität des Kindes. Für eine Ausweisung muss diese geklärt sein. Ist das der Fall, werde der Elfjährige wohl auch nach Marokko zurückgeführt werden, heißt es aus Senatskreisen. Solange bleibe er, ohne Kenntnis über etwaige Familienmitglieder, in Hamburg.

Die marokkanische Botschaft in Frankfurt war weder telefonisch noch schriftlich erreichbar und ließ eine Anfrage unbeantwortet.

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