Nach Urteil im Rondenbarg-Prozess: Verteidigung legt Revision ein

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Es war ein umstrittenes Urteil: Anfang September hat das Landgericht Hamburg zwei G20-Demonstranten aus Berlin zu Geldstrafen verurteilt. Und das, obwohl ihnen keine Straftat nachgewiesen werden konnte. Bestraft wurden sie dafür, dass sie schwarze Kleidung trugen. Jetzt hat die Verteidigung Revision eingelegt.

„In der mündlichen Urteilsbegründung wurden nach unserer Ansicht widersprüchliche Zeugenaussagen ignoriert und auch die Grenze einer möglichen Strafbarkeit verfassungsrechtlich unzulässig ausgedehnt“, so Rechtsanwalt Sven Richwin zur MOPO, der den Angeklagten Nils Jansen (28), Student aus Berlin, während des Prozesses vor Gericht vertrat.

Verteidiger sicher: Urteilsbegründung im G20-Prozess wäre angreifbar

Das Gericht sei so zu verstehen gewesen, dass bereits das Versammeln in schwarzer Kleidung eine Strafbarkeit begründet habe. Daher müsse man nun erstmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in den kommenden Wochen zu erwarten ist.

Richwin ist überzeugt: „Eine entsprechende schriftliche Begründung wäre sicherlich angreifbar.“ Am Ende liege die Entscheidung aber bei seinem Mandanten und seiner Mitangeklagten, einer 34-jährigen Erzieherin, deren Anwalt ebenfalls Revision eingelegt hat.

Für die beiden Angeklagten war der Prozess sieben Jahre nach dem G20-Gipfel ohnehin schon eine enorme Belastung. Sie mussten zu jedem der 24 Verhandlungstage aus Berlin anreisen, riskierten berufliche Konsequenzen und einen Prozessausgang, der dazu hätte führen können, dass sie vorbestraft sind.

Verurteilter G20-Demonstrant will weiter schwarze Kleidung tragen

Da die Richterin bei 90 Tagessätzen (für Nils Jansen à 15 Euro, für die Erzieherin à 40 Euro) blieb, ist das zwar nicht der Fall. Dennoch sieht Jansen in dem Urteil eine größere Tragweite für künftige Demonstrationen und das Versammlungsrecht in Deutschland überhaupt.

„Wir wurden nicht für eigenständige Strafhandlungen verurteilt, sondern für die Teilnahme an einer Demo, bei der Menschen schwarze Kleidung trugen. Da ist aus unserer Sicht eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit“, so Jansen zur MOPO. Der Prozess sein für ihn nervenaufreibend gewesen. Dennoch werde das Urteil nicht dazu führen, dass er sich nun für die nächste Demo neue Kleidung kauft. „Ich trage immer schwarz. Meine Regenjacke ist auch schwarz.“

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Der Anwalt von Jansens Mitangeklagter hatte ebenfalls erläutert, warum das Hamburger Urteil für Unsicherheit sorge: „Das Gericht hat aus der einheitlichen Bekleidung der Demonstranten geschlussfolgert, dass alle Teilnehmer das gleiche wollten“, so Anwalt Adrian Wedel zur MOPO. Also auch die Eskalation am Rondenbarg in Bahrenfeld. Das sei keine juristisch sichere Antwort darauf, ab wann man sich strafbar mache. Wedel befürchtet, dass andere Gerichte in Zukunft das Rondenbarg-Urteil zur Grundlage nehmen könnten, um Demonstranten für Handlungen zu verurteilen, die rechtlich gar nicht verboten sind.

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