Nach Zoff: Stadt muss Halle für AfD-Parteitag zur Verfügung stellen

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Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag Ende Juni zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Nach Überzeugung der 15. Kammer hat die AfD Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, wie es in der Mitteilung des Gerichts von Freitag heißt.

Was war passiert? Ende Mai hatte die Stadt Essen den Mietvertrag der AfD für die Halle um einen Passus ergänzt. Die AfD sollte in einer Selbstverpflichtung erklären, dass sie die Verantwortung für möglich strafbare Äußerungen wie SA-Parolen auf ihrem Delegierten-Treffen übernimmt. Die AfD wollte die Erklärung nicht unterschreiben, woraufhin die Stadt den Mietvertrag kündigte.

AfD darf Grugahalle in Essen für Parteitag nutzen

Jetzt entschied das Gericht, der Zugang dürfe nur versagt werden, wenn bei der Nutzung die Gefahr von strafbaren Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommen würde. 

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Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden. (dpa/mp)

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