Neues Einbürgerungsrecht: Die Aufregung ist unbegründet

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Seit heute gilt ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland. Es erleichtert in bestimmten Fällen die Einbürgerung von Ausländern. Union und AfD laufen dagegen Sturm. Das ist kurzsichtig – auch wenn die Ampel an der ein oder anderen Stelle über das Ziel hinaus geschossen ist.

Einbürgerungen sollen künftig schon nach kürzerer Zeit möglich werden als bisher. Zudem dürfen alle „neuen Deutschen“ ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten.

Trotzdem bleiben die Hürden hoch: Einbürgerungswillige müssen gut Deutsch sprechen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Sie brauchen ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Zudem dürfen sie keine Sozialleistungen beziehen. Nur für Härtefälle gelten Ausnahmen. Es profitieren also vor allem diejenigen, die bereits wirtschaftlich gut integriert sind.

Einbürgerungsrecht: Zum Teil übers Ziel hinausgeschossen

CDU-Chef Friedrich Merz warnt – wie auch die AfD – vor einem „Verramschen“ der deutschen Staatsbürgerschaft. Er kündigt an, bei einer Regierungsübernahme die Reform in Gänze zurücknehmen zu wollen.

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Die Aufregung ist unbegründet. Es gibt zwar einige Punkte, die in der Tat kritikwürdig sind: So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass frisch Eingebürgerte ihre zweite beziehungsweise bisherige Staatsbürgerschaft sogar an ihre Kinder und Enkelkinder weitergeben können. Solche Übertreibungen bieten Populisten unnötig offene Flanken.

Die Reform dient dem nationalen Interesse

Trotzdem ist die Reform insgesamt richtig. Sie liegt im nationalen Interesse und spiegelt die Tatsache wider, dass Deutschland längst ein Einwanderungsland ist. Zudem kann das neue Staatsbürgerschaftsrecht dazu beitragen, dass ausländische Fachkräfte sich eher für Deutschland entscheiden als für andere Länder. Das hilft, den Wohlstand künftiger Generationen mit abzusichern.

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