Reform soll Blockade von Verfassungsrichterwahl verhindern

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Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, ins Justizsystem einzugreifen. Ist das Bundesverfassungsgericht für so einen Fall ausreichend gewappnet? Die Ampel-Fraktionen und die Union haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in stürmischen Zeiten sicherstellen. Denn bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Das Gericht hat 16 Richterinnen und Richter und zwei Senate. Eine Öffnungsklausel soll auch dafür sorgen, dass bei der Wahl neuer Richter das jeweils andere Wahlorgan einspringen kann, wenn es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten geben sollte. An dem Grundsatz, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, soll aber festgehalten werden. Buschmann: Schutzschild für Bundesverfassungsgericht Die geplante Reform ist das Ergebnis vertraulicher Beratungen von Vertretern der Fraktionen von SPD , Grünen, FDP und CDU/CSU. “Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild brauch noch mehr Widerstandskraft”, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es sei gut, dass ein Mechanismus gefunden worden sei, um etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen zu verhindern, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling. “Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet.” Erfahrungen aus Polen Die Verankerung der Stellung des Gerichts in der Verfassung selbst diene der Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit, hieß es in einem gemeinsamen Papier der vier Fraktionen. Dass dies notwendig sei, begründen die beteiligten Parlamentarier nicht etwa mit dem Auftauchen neuer Parteien wie der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Vielmehr verweisen sie auf Bestrebungen “in einzelnen europäischen Ländern”, die darauf gerichtet seien beziehungsweise waren, die Unabhängigkeit der Justiz in Frage zu stellen. Unter anderem Erfahrungen aus Polen wurden in die Überlegungen einbezogen. In Polen hatte die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, gleich nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen.

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