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Karlsruhe: Befugnisse des Bundeskriminalamts sind in Teilen verfassungswidrig

Das Bundeskriminalamt darf seit 2017 auch Kontaktpersonen von Verdächtigen überwachen. Doch diese Erlaubnis kassiert jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und-speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemängelte das…