Verfassungsrichter: Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig

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Während der Corona-Pandemie wurde eine Vielzahl von Verordnungen von der Thüringer Landesregierung erlassen. Die AfD hat geklagt – nun liegt eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vor. Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der damals unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert wurden, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter in Weimar. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig. Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag als unzulässig.