Wagenknecht-Partei muss nicht zur TV-Debatte eingeladen werden | Urteil

Wagenknecht-Partei muss nicht zur TV-Debatte eingeladen werden | Urteil

Die neue Partei der Ex-Linken-Politikerin könnte erstmals ins EU-Parlament einziehen. Einen Platz in einer Wahlkampfdebatte hat die Partei dadurch aber nicht sicher, entschied ein Gericht. Der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung “Wahlarena 2024 Europa” eingeladen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch und lehnte damit einen Eilantrag des BSW ab. Dieser richtete sich gegen den für die Sendung verantwortlichen Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die Rundfunkfreiheit gebe dem WDR das Recht, die Diskussionsteilnehmer der Sendung “nach Ermessen selbst zu bestimmen”, hieß es zur Begründung. Zudem werde das BSW in anderen öffentlich-rechtlichen Wahlsendungen ausreichend berücksichtigt, führte das Gericht aus. Spitzenkandidat des BSW für die Europawahl ist der frühere Linken-Politiker Fabio de Masi. Partei sah Chancengleichheit verletzt Die ARD-Sendung “Wahlarena 2024 Europa” soll am Donnerstag kommender Woche und damit wenige Tage vor der Europawahl stattfinden. Zu der Sendung sind nach Gerichtsangaben Vertreter verschiedener Parteien eingeladen – darunter SPD , CDU , CSU , Grüne, FDP , AfD und Linke. Nach dem Konzept der Sendung sollen nur jene Parteien teilnehmen, die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Zahl von Abgeordneten vertreten sind. Auch sollen die Parteien in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen. Das BSW wehrte sich gegen ihre Nichtberücksichtigung. Es sah sich laut Gericht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Partei habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland in das Europaparlament einzuziehen, argumentierte sie unter anderem. Demgegenüber lägen die FDP und die Linke in Umfragen deutlich hinter dem BSW. “Nur eingeschränkt objektiv” Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in die “Wahlarena” eingeladen, ihm aber “in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen”. Die Begrenzung auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, befand das Gericht für zulässig. Denn in der Sendung solle auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen. Zudem leite das BSW ihre Bedeutung selbst “überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her”, befand das Gericht weiter. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die Partei bislang nicht aufweisen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Die Wahl findet in Deutschland am Sonntag kommender Woche statt.