Während der Fußball-EM: Neue Beschränkungen für deutschen Luftraum

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Zur Fußball-Europameisterschaft gelten über den Fußballstadien an den Austragungsorten Flugbeschränkungen. Innerhalb dieser Zonen ist Drohnenflug verboten, Ausnahmen gelten ausschließlich für Polizei und Rettungskräfte.

„Diese Regelung ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken für Spieler, Zuschauer und die allgemeine Sicherheit zu minimieren“, teilte die Deutsche Flugsicherung in Langen mit. Verstöße können rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden. Das Strafgesetzbuch sehe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

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Auch bemannte Flüge müssten „in Abhängigkeit von der Sicherheitslage“ mit Einschränkungen rechnen: Je nachdem, wie die Polizei die Gefährdungslage eines Spiels bewerte, könnten zusätzlich zum Drohnenverbot kurzfristig weitere Flugbeschränkungen für die Passagierflugzeuge aktiviert werden.

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