18-Jährige im Gymnasium erstochen: Ex-Freund wegen Mordes verurteilt

RMAG news

Diese Gewalttat schockierte Anfang des Jahres: Im Januar erstach ein 18-jähriger Abiturient seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule nahe Heidelberg. Bei seiner anschließenden Flucht verursachte er laut Anklage einen Autounfall in Niedersachsen. Nun steht das Urteil fest.

Nachdem ein 18-Jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule nahe Heidelberg getötet hat, soll er nach Auffassung des Heidelberger Landgerichts für elf Jahre ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte den jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren ausgeschlossen. 

Urteil: Elf Jahre Haft für 18-Jährigen

Der 18-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin nach früheren Angaben der Sprecherin vor Gericht eingeräumt. Die Große Jugendkammer sah es laut Mitteilung als erwiesen an, dass der Deutsche am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg ermordet hat.

Er habe mit einem Messer mehrfach auf die Abiturientin eingestochen – unter anderem in den Nacken und den Brustkorb. Sie starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum. 

Frage der Woche: Sollte Hamburg rigoroser gegen Elterntaxis vorgehen?

Der Deutsche floh den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Dabei wurden der Täter und ein weiterer Mann verletzt. Seither saß der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen des Autounfalls war ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Zu diesem Vorwurf äußerte sich das Gericht in der Mitteilung allerdings nicht.

Verfahren endete schneller als gedacht

Das Verfahren endete nun schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis zum 15. August angesetzt. 

Das könnte Sie auch interessieren: Immer wieder Kakerlaken-Alarm bei „Fördern & Wohnen“

Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, lag daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage war. Damals hatte der Täter laut Gericht die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen und erheblich verletzt. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. (dpa/mp)

18-Jährige im Gymnasium erstochen: Ex-Freund wegen Mordes verurteilt wurde gefunden bei mopo.de

Please follow and like us:
Pin Share