Björn Höcke provoziert Gericht: Kurz vor Urteil wieder SA-Parole

Björn Höcke provoziert Gericht: Kurz vor Urteil wieder SA-Parole

Weil er eine Losung der SA verwendete, steht Björn Höcke in Halle vor Gericht. Am Dienstag soll das Urteil fallen. Jetzt wurde bekannt: Er ließ sein Publikum die Losung erneut ausrufen. Die Polizei in Hamm prüft eine Rede von Björn Höcke auf strafrechtliche Relevanz, nachdem er in der Stadt erneut die Parole “Alles für Deutschland” indirekt verwendet haben soll. Höcke steht aktuell in Halle vor Gericht, weil er 2021 den Ausspruch bei einer Rede in Merseburg getätigt hatte. Er ist ein Motto der Sturmabteilung der Nationalsozialisten (SA). In Halle wird ihm das “Verwenden der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” vorgeworfen. Die Rede in Hamm ist bereits der dritte Fall, in dem Höcke die SA-Losung aufgegriffen hat. Zuvor hatte er sie auch bei einer Rede in Gera eingebracht. Der erneute Vorfall könnte der Staatsanwaltschaft Halle in die Hände spielen. Sie will belegen, dass Höcke die Worte vorsätzlich nutzte – sie will dabei auch das sogenannte Nachtatverhalten thematisieren: Wie einsichtig oder provozierend ist Höcke nach dem ersten Vorfall und der Anklage weiter damit umgegangen? Bereits zwei Anklagen gegen Höcke wegen des Ausspruchs Deshalb hat sie bereits beantragt, dass am Dienstag im Saal X.01 des Landgerichts Halle neben brisanten Videos aus Höckes Vergangenheit unter anderem eine Aufzeichnung vom zweiten Vorfall gezeigt wird . Wenn das Gericht den Beweis zulässt, werden die Beteiligten Höcke auf einer Bühne in Gera sehen. Dort rief er seinem Publikum folgende Worte zu: “Alles für …” Die Zuhörer vollendeten daraufhin die Parole mit dem Wort: “Deutschland”. Wegen dieser Szene in Gera wartet auf Höcke ein weiterer Prozess in Halle. Zunächst waren die beiden Fälle miteinander verbunden worden, um sie zusammen zu verhandeln. Weil Höckes neu eingesetzte Anwälte sich dazu kurzfristig nicht in der Lage sahen, wurden sie nach der Eröffnung wieder getrennt. Am dritten und bislang letzten Prozesstag am 3. Mai war noch nicht bekannt, dass Höcke auch am 1. Mai in Hamm seine Zuhörer auf ähnliche Weise zum Sprechen der Parole animiert hatte. Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende war am Tag der Arbeit Redner im Ruhrgebiet bei einem “„Patriotischen Maifest”. Die Veranstaltung war nicht öffentlich und ausschließlich für rund 250 geladene Gäste. Vom Auftritt gibt es aber ein Video, das in seinem YouTube-Kanal verbreitet wurde. Ein Twitter-Nutzer postete den entsprechenden Ausschnitt. Höcke beklagte in Hamm, die Justiz-Keule werde immer auf das Haupt des “Dissidenten” geschlagen, nun gerade auf sein Haupt. Er berichtete von den Ermittlungen wegen seiner Auftritte in Merseburg und dann Gera. Das Verfahren deshalb habe “nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun”, sagte Höcke. Besucher hätten in Thüringen die von ihm nicht komplett ausgesprochene Formulierung vollendet, so Höcke. Er sagte “Einige aus dem Publikum riefen dann: …” und machte eine erwartungsvolle Pause für seine Zuhörer in Hamm. Manche Anhänger dort erwiderten mit dem kompletten SA-Wahlspruch. Inzwischen liegt die Szene aus Hamm auch bei der Staatsanwaltschaft in Halle vor. Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer wollte auf Nachfrage jedoch keine Angaben machen, ob das Video im laufenden Prozess am Dienstag noch eine Rolle spielen wird: “Zu möglichen Anträgen im laufenden Verfahren werden keine Auskünfte erteilt.” Die Anklage könnte noch beantragen, das Video vom 1. Mai zeigen zu lassen. Zunächst wird das Gericht aber die Entscheidung verkünden, ob es das Video vom Vorfall in Gera als Beweis zulässt. Die Verteidigung hatte sich dagegen ausgesprochen. Es sei Gegenstand der separaten Anklage und dürfe nicht doppelt gegen Höcke verwendet werden. Prüfvorgang in Hamm von Amts wegen Wegen der Rede in Hamm lagen bisher weder dort noch in Halle Anzeigen vor, obwohl der Ausschnitt auch gezielt auf X verbreitet wurde. Die Polizei in Hamm habe aber von Amts wegen einen Prüfvorgang eingeleitet, der dort noch bearbeitet wird, sagte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Dortmund t-online. Nach Eingang des Videos bei der Staatsanwaltschaft werde dort eine rechtliche Bewertung vorgenommen. Ein Zeitrahmen sei noch unklar. Im Prozess selbst ging Höcke sehr vorsichtig mit der Sprachformel um, sprach von “Alle für D…”, ohne Deutschland auszusprechen. Das Gericht wies ihn darauf hin, dass er natürlich in der Verhandlung berichten kann – ein Gerichtssaal ist etwas anderes als eine Wahlkampfbühne vor aufgepeitschtem Publikum. Höcke gab in der Verhandlung auch an, wenn ihm die mögliche Strafbarkeit bewusst gewesen wäre, hätte er “Alles für Deutschland” in Merseburg nicht genutzt. Obwohl er Geschichtslehrer ist und es vor ihm bereits gegen andere prominente AfD-Politiker Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung gegeben hatte , sei ihm der Hintergrund nicht bewusst gewesen. Für das Urteil dürfte es eine Schlüsselfrage sein, ob das Gericht ihm das abnimmt.