Bürger und Firmen mit Behörden weitgehend zufrieden

RMAG news

Die einzelnen Ämter werden aber sehr unterschiedlich bewertet. Welche Lebensbereiche schneiden gut ab und welche schlecht? Bürger und Unternehmen in Deutschland sind laut einer Umfrage mit den Dienstleistungen der Behörden insgesamt zufrieden. Von Mai bis Juli 2023 hatte das Statistische Bundesamt im Auftrag der Bundesregierung rund 7.600 Bürgerinnen und Bürger und 3.100 Unternehmen zu ihren Erfahrungen mit Behördenkontakten befragt. Demnach sind rund 79 Prozent der Bürger sowie 80 Prozent der Unternehmen nach eigenen Angaben mit den Behördendienstleistungen eher oder sehr zufrieden. Die sogenannte Lebenslagenbefragung wird seit 2015 alle zwei Jahre durchgeführt. Die fünfstufige Skala reicht von -2 (sehr unzufrieden) bis +2 (sehr zufrieden). Die Gesamtzufriedenheit lag 2023 bei 1,0 (eher zufrieden). Bei den Bürgern erhielt die Beantragung von Ausweisdokumenten mit einer Bewertung von 1,4 den höchsten Zufriedenheitswert. Ebenfalls gut bewertet werden Behördenkontakte bei Heirat (1,3) und bei Dokumenten wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (1,3). Dagegen waren Befragte, die bei der Steuererklärung (0,8) oder bei einer Scheidung (0,6) Behördenkontakte hatten, mit den Dienstleistungen deutlich unzufriedener. Das gilt auch für die neu in die Befragung aufgenommene Beteiligung an einem Gerichtsverfahren (0,5). Bei den Unternehmen sind die Zufriedenheitswerte mit den Behörden im Zusammenhang mit Ausbildung (1,4) sowie Forschung und Entwicklung (1,2) am höchsten. Eine eher geringe Zufriedenheit zeigt sich beim Bau von Betriebsstätten (0,6). Viel Unzufriedenheit mit Wartezeiten Die Faktoren Unbestechlichkeit und Diskriminierungsfreiheit bewerteten die Bürger jeweils mit durchschnittlich 1,6 und die Unternehmen mit durchschnittlich 1,9. Weniger zufrieden waren beide Gruppen mit den Wartezeiten (0,7 bei Bürgern und 0,4 bei Unternehmen) und den Öffnungszeiten der Ämter (0,7 bei Bürger und 0,5 bei Unternehmen). Die Online-Angebote der Behörden (jeweils 0,6) sowie die Verständlichkeit von Anträgen und Formularen (0,8 bei Bürgern und 0,6 bei Unternehmen) werden vergleichsweise niedrig bewertet.

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