Erst- und Zweitstimme bei Landtagswahlen 2024: Was ist der Unterschied?

RMAG news

Bei vielen Wahlen genügt nicht nur ein Kreuz: Es gibt eine Erststimme und eine Zweitstimme. Doch wie unterscheiden sich die beiden Spalten auf dem Stimmzettel? In Thüringen und Sachsen ist es am 1. September wieder so weit, in Brandenburg am 22. September: Kurz nachdem die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl im Juni nur ein Kreuzchen setzen durften, werden sie an die Urnen gebeten – diesmal für zwei Kreuze. Denn bei den Landtagswahlen hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Aber wo liegt der Unterschied – und welche ist wichtiger? Mit der Erststimme entscheidet sich der Wähler für eine konkrete Person, also eine Politikerin oder einen Politiker, mit der Zweitstimme für eine Partei. Es handelt sich also sowohl um Personen- als auch um Parteiwahlen. Welche Stimme hat den größeren Einfluss? Die Zweitstimme – auf der rechten Seite des Stimmzettels – hat einen größeren Einfluss. Denn sie bestimmt das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien im Landtag: Die Verteilung der Sitze auf die Parteien wird anhand der Zweitstimmen berechnet. Die Erststimme auf der linken Seite entscheidet darüber, welche Kandidaten und Kandidatinnen direkt in den Landtag einziehen. Was sind Überhangmandate? Gut zu wissen: Es kommt vor, dass eine Partei durch die Erststimme mehr Direktmandate gewinnt, als ihr laut Zweitstimmenanteil zustehen würden. Diese zusätzlichen Sitze nennt man dann Überhangmandate. Um das Gleichgewicht im Landtag wiederherzustellen, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben. Diese Zusatzmandate sorgen dafür, dass die Zusammensetzung des Landtags dem Stimmenverhältnis entspricht. Besonderheit in Brandenburg Der Politikforscher Robert Vehrkamp von der Bertelsmann Stiftung hält es für möglich, dass die Mandatsverteilung in Brandenburg nach der Wahl verfassungswidrig sein könnte. Denn der Brandenburger Landtag ist per Landesverfassung auf maximal 110 Sitze gedeckelt. Sollte die AfD deutlich mehr Direktmandate holen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil an Mandaten zustehen, könnte das der Partei so viele Überhangmandate bescheren, dass innerhalb der 110-Sitz-Regel nicht mehr genug Sitze für die nötigen Ausgleichsmandate der anderen Parteien übrig sind. Nach Ansicht des Wissenschaftlers könnte die AfD einen größeren Anteil der Sitze im Landtag bekommen, als sie Zweitstimmen erhalten hat. So würde die AfD unter bestimmten Bedingungen laut Forscher auf mehr als ein Drittel der Sitze kommen – dann könnte ohne sie etwa die Landesverfassung nicht mehr geändert werden.

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