Frauen beleidigt? Warum Rapper Gzuz nicht mit Konsequenzen rechnen muss

Frauen beleidigt? Warum Rapper Gzuz nicht mit Konsequenzen rechnen muss

Er ist einer der erfolgreichsten Rapper Deutschlands, polarisiert mit seiner „187 Strassenbande“: Schon mehrfach landete der Hamburger Kristoffer Klauß (35) alias Gzuz bereits für Straftaten im Knast. Zum Ende seiner letzten Haftzeit bekam er nur Tage vor der Entlassung „Urlaub“ – und soll in der Zeit auf einer Party Frauen beschimpft und beleidigt haben. Rechtliche Konsequenzen? Muss Gzuz trotzdem nicht befürchten. Sein Label weist alle Verantwortung von sich, der Staatsanwaltschaft sind aus einem entscheidenden Grund die Hände gebunden.

Gzuz hatte acht Monate Haft verbüßen müssen, das Urteil war im März 2022 gesprochen worden. Der 35-Jährige war in Revision gegangen, jedoch vergebens: Im Januar 2023 trat er seinen Gefängnisaufenthalt an. Unter anderem hatte er einer jungen Frau auf der Reeperbahn ins Gesicht geschlagen, die um ein Selfie gebeten hatte. Verurteilt worden war er wegen Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Verletzung des Waffengesetzes.

„Ich werde keine Straftaten mehr begehen“, hatte Gzuz in seinem letzten Wort vor Gericht gesagt. „Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war.“ Die Richterin sah eine Haftstrafe allerdings für notwendig. Zusätzlich bekam der Rapper eine Geldstrafe von insgesamt 414.000 Euro aufgebrummt.

Gzuz während Hafturlaub auf Universal-Party in Berlin

Nun ist ein neuer Vorfall bekannt geworden. Zwischen dem 5. und 10. September wurde Gzuz von der Haft in der JVA Glasmoor in Norderstedt freigestellt. Am 6. September soll er sich auf der Sommer-Party seines Musiklabels „Universal“ aufgehalten haben, in einer Location direkt am Berliner Spreeufer. Danach verlagerten einige Gäste die Party noch direkt in die Zentrale von „Universal“ – eine nicht vom Label organisierte Afterparty, erklärt eine Sprecherin und ergänzt: „,Universal Music‘ hatte keinerlei Kenntnis von diesem Vorhaben.“

Auf dieser Afterparty soll Gzuz mindestens zwei Frauen sexistisch beleidigt und dazu beschimpft haben. Genaue Hintergründe sind unbekannt. Der Rapper soll sich laut der „Universal“-Sprecherin noch an jenem Abend mündlich und später auch schriftlich für sein Verhalten entschuldigt haben.

Zuerst hatten die Autoren Lena Kampf und Daniel Drepper den Vorfall in ihrem gerade erschienenen Buch „Row Zero: Gewalt und Machtmissbrauch in der Musikbranche“ thematisiert. Dort spricht eine „Universal“-Mitarbeiterin von weiteren, ganz ähnlichen Vorfällen aus der Vergangenheit. Es habe bereits diverse Beschwerden über Gzuz gegeben, sagt sie. Doch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit habe das nicht gehabt. „Wir Mitarbeiterinnen waren frustriert“, wird sie zitiert.

Gzuz bei einem Gerichtstermin. Immer wieder hat der Rapper Ärger mit dem Gesetz.
picture alliance/dpa/Christian Charisius

Gzuz bei einem Gerichtstermin. Immer wieder hat der Rapper Ärger mit dem Gesetz.

Gzuz dürfte – sofern die Beschuldigungen gegen seine Person wahr sind – aber keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten haben. Der Grund: Beleidigungen seien „absolute Antragsdelikte, also Straftaten, die nur auf Antrag verfolgbar sind“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Das heißt, dass eine Strafverfolgung nur durch eine Anzeige erfolgen kann. Und angezeigt wurden die Vorfälle nicht – weder in Berlin noch in Hamburg.

Der Vorfall sei der Sprecherin zufolge vor der MOPO-Anfrage nicht mal bekannt gewesen. „Dementsprechend darf die Staatsanwaltschaft Hamburg auch nicht ermitteln.“

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Selbst wenn nun jemand Anzeige gegen den Gangster-Rapper stellen würde, würden keine Ermittlungen aufgenommen, wie Sebastian Büchner von der Berliner Staatsanwaltschaft sagt: Nach Kenntnisnahme von Tat und Täter müsse binnen drei Monaten ein Strafantrag gestellt worden sein. Andernfalls bestünde ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“. „Damit läge auch – sollten sich die Vorfälle tatsächlich ereignet haben – jedenfalls keine verfolgbare Straftat vor, sodass auch kein Anfangsverdacht gegeben ist, der eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen rechtfertigen würde.“

Vorwürde gegen Gzuz: Das sagt Hamburgs Justizbehörde

Von der Hamburger Justizbehörde heißt es, dass Rapper Gzuz sämtliche Vollzugslockerungen beanstandungsfrei absolviert habe. Darunter zählt beispielsweise die pünktliche und nüchterne Rückkehr. Seine Freistellung habe dem „schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung“ gedient. Auch der Kontakt insbesondere zu Angehörigen und damit die Reintegration in die Gesellschaft solle damit gefördert werden. Angesprochen auf den Vorfall in Berlin und etwaige Konsequenzen, sagt ein Sprecher der Behörde, dass man sich zu hypothetischen Sachverhalten grundsätzlich nicht äußere.

Am 12. September, zwei Tage nach seinem selbst gewählten Hafturlaub, kam Gzuz frei. Bei Instagram postete er ein Foto mit dem Titel: „Freier Mann“. Erneut straffällig wurde er seitdem nicht. Zu den Ereignissen in Berlin wollten weder sein Anwalt noch er sich auf MOPO-Nachfrage äußern.

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