Jubel-Hupen, Grillen, TV am Arbeitsplatz: Das ist die Rechtslage zur EM

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Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Jubel-Hupen, Grillen, TV am Arbeitsplatz – was ist erlaubt? Und was nicht?

Grillen: Wer sich während des Spiels eine Bratwurst auf den Grill legt, muss darauf achten, dass er durch den Rauch nicht seine Nachbarn stört – besonders nach der Ruhezeit um 22 Uhr. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 5000 Euro rechnen.

Fußball-EM in Deutschland: Hup-Konzert ist nicht erlaubt

Hupen: Die deutsche Mannschaft hat gewonnen, also ab durch die Stadt mit einem lauten Hupkonzert – das ist ebenfalls nicht erlaubt. Unnötiges Hupen kostet laut Bußgeldkatalog zwischen fünf und zehn Euro. Wer unnötigen Lärm mit seinem Fahrzeug verursacht – zum Beispiel durch das sogenannte „Aufheulen“ lassen des Motors – muss bis zu 80 Euro blechen.

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Fußball-Fieber am Arbeitsplatz: Darüber hinaus haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit Fußball zu schauen oder das Spiel über das Radio zu verfolgen. Fußballtrikots sind nur dann erlaubt, wenn das mit den betrieblichen Interessen vereinbar ist – wer zum Beispiel Sicherheits- oder Hygienekleidung tragen muss, darf im kommenden Monat nicht im Fan-Outfit kommen. (mp)

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