Bau von spektakulärem Surfpark bei Hamburg gestoppt – wegen vier Vögeln!

Bau von spektakulärem Surfpark bei Hamburg gestoppt – wegen vier Vögeln!

Eigentlich sollten ab 2026 im Surfpark Stade Wellenreiter über die künstliche Brandung brettern. Doch die Bagger stehen trotz Baugenehmigung seit Wochen still. Der Grund: Wegen zweier Feldlerchenpaare hatten Umweltschützer vor dem Verwaltungsgericht Stade einen Baustopp erwirkt – und das, obwohl die Vögel zuletzt vor fünf Jahren gesichtet worden waren! Doch jetzt wehrt sich die Stadt gegen den Beschluss.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und die Initiative „Surfpark – Nein, Danke!“ machen es den Investoren, die den Surfpark mit seinen künstlichen Wellen in Stade ins Leben rufen wollen, schon seit Beginn der Planung das Leben schwer. Die Gegner des Projektes hinterfragen die Notwendigkeit eines Surfparkes, eine Stunde von der Nordsee entfernt, und warnen vor den großen Umweltbelastungen, die ein solches Projekt mit sich bringt. Der BUND argumentiert, die Vorgaben zum Klimaschutz würden nicht eingehalten werden und die getroffenen Maßnahmen zum Artenschutz seien unzureichend.

Surfpark Stade: Baustopp wegen vier Vögeln

Die Klage des BUND führt jetzt zu einem vorläufigen Baustopp. Das geplante Baugebiet umfasse das Habitat von vier Feldlerchen. Gesichtet wurden die Vögel zuletzt 2019 bei einer Begehung des Gebietes und es ist bestätigt, dass es sich bei den vier Vögeln um zwei Brutpaare handelt.

So soll der Surf-Park in Stade aussehen.
The Surfdeck / Wavegarden 

So soll der Surf-Park in Stade aussehen.

Der momentane Bebauungsplan erweist sich laut dem Verwaltungsgericht in Stade daher als rechtswidrig. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig und kann beim Oberverwaltungsgericht (OVG) angefochten werden.

Platzt jetzt der Surftraum in Stade nahe Hamburg?

Sowohl die Stadt Stade als auch das Projekt-Unternehmen „Wavegarden” verweisen zu ihrer Verteidigung auf das Nachhaltigkeitskonzept des Surfparks. Die gesamte Anlage des Wasserparkes soll durch erneuerbare Energien betrieben werden. Außerdem soll ein System zur Regenwasserspeicherung und -nutzung installiert werden, um den Wasserverbrauch möglichst gering zu halten.

Das Rathaus geht deshalb davon aus, dass die Annahmen des Gerichts bezüglich des Artenschutzes und der Klimaschutzanforderungen falsch sind. Die Stadt empfiehlt nun, Beschwerde beim OVG einzureichen und hat dafür bereits Rechtsanwälte beauftragt.

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Ob sich der Hansestadt der Traum vom „echten Leuchtturmprojekt in Sachen Tourismus und Freizeitgestaltung für Norddeutschland“ nun nicht mehr erfüllt, ist offen. Der Bürgermeister von Stade meinte einst: „Ich bin fest davon überzeugt, dass Stade damit noch mehr überregionale Strahlkraft für Tourist*innen entwickelt und mit dem neuen Angebot vor allem junge Menschen angesprochen werden.“ Um das zu ermöglichen, muss nun erstmal das bestehende Urteil angefochten werden, um die Rechtslage verbindlich zu klären. (nb)

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