Urteil in Münster: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Urteil in Münster: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hervor. Das Urteil ist gefallen: Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Bundespartei zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein, hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Montagmorgen entschieden. Die Partei darf damit weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das Gericht in Münster bestätigte so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln , das in der Vorinstanz 2022 ähnlich entschieden hatte. Die Anwälte der AfD hatten bereits im Verlauf des Verfahrens angekündigt, in die nächste Instanz ziehen zu wollen – also vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig . Die AfD hatte gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) geklagt. Das hatte die AfD sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) im Jahr 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung erlaubt die nachrichtendienstliche Überwachung der Partei und ihrer Jugendorganisation. Die AfD klagte 2022 gegen die Einstufung, verlor aber vor dem Verwaltungsgericht Köln . Daraufhin legte sie Berufung vor OVG in Münster ein, dieser Prozess ging nun zu Ende.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert