Bürgerliches Oppositionsbündnis ADU doch noch zu Wahlen zugelassen

Bürgerliches Oppositionsbündnis ADU doch noch zu Wahlen zugelassen

Bukarest (ADZ) – Die Allianz Geeinte Rechte (ADU), ein Wahlbündnis aus USR, PMP und Forța Dreptei, hat am Dienstag zwei wichtige Erfolge vor Gericht verbucht. 

Zum einen wird die Allianz als solche am 9. Juni auf dem Wahlzettel stehen. Der Oberste Gerichtshof hebelte eine Entscheidung des Zentralen Wahlbüros (BEC) vom Sonntag aus, durch die das Oppositionsbündnis ausgeschlossen worden war. Ein Anwalt der PSD hatte vor dem BEC vorgetragen, dass die Unterschrift der PMP-Vertreter Eugen Tomac und Ionuț Simionca auf dem Gründungsvertrag der ADU unrechtmäßig war, weil im Parteienverzeichnis der frühere Außenminister Cristian Diaconescu als Parteichef aufgeführt und unterschriftsberechtigt war. 

Der Oberste Gerichtshof entschied allerdings zugunsten der PMP und erkannte den Kongress an, der Tomac zum Parteichef gewählt hatte. Die Gründungsurkunde der ADU sei also rechtmäßig – und damit auch die Teilnahme der Allianz an den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni. 

Zum anderen lässt der Oberste Gerichtshof auch die Mitgliedschaft einer Vertreterin der PMP im BEC zu. Sie war aus den gleichen rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Kongresses ausgeschlossen worden. 

Der Oberste Gerichtshof legte indes auf Antrag der Partei REPER die Notverordnung der Regierung zur Zusammenlegung der Wahlen dem Verfassungsgericht vor. Auch der REPER wurde die Mitgliedschaft im BEC aufgrund der Notverordnung verweigert. Grund für den Ausschluss war, dass es die Partei bei den Europawahlen von 2019 gar nicht gab. Ihre heute fünf Europaabgeordneten wurden damals auf den Listen der Allianz USR-PLUS gewählt. Die REPER spaltete sich erst später aus der USR-PLUS ab, nachdem Dacian Cioloș den Vorsitz dieser Allianz abgab. 

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