Cannabis-Legalisierung: Gelte ich mit mehreren Tütchen in der Tasche als Dealer?

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Kommende Woche tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Es wird erlaubt sein, in der Öffentlichkeit zu kiffen und bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich zu haben. Der Verkauf von Cannabis bleibt jedoch illegal. Doch woran macht die Polizei fest, ob das mitgeführte Gras verkauft werden soll oder ob es für den eigenen Gebrauch gedacht ist?

Beim Thema Cannabis-Legalisierung gibt es noch offene Fragen. Dazu gehört unter anderem die praktische Umsetzung der neuen Regelungen auf der Straße. Die Polizei bereitet sich derzeit „bestmöglich“ auf die neue Situation vor, heißt es. Viele Maßnahmen dürften ihren Feinschliff jedoch erst im Laufe der Praxis bekommen.

„Wir setzen uns intensiv mit der Legalisierung und ihren Auswirkungen auf unsere tägliche Einsatzpraxis auseinander“, sagt Polizeisprecher Florian Abbenseth der MOPO. Eine Einrichtung wie die Polizei sei es durchaus gewohnt, sich auf sich verändernde Rechts- und Vorschriftenlagen einzustellen.

Hamburg: Polizei bereitet sich auf Cannabis-Regelungen vor

Die Polizei legt derzeit ihren Fokus darauf, die Einsatzkräfte handlungssicher zu machen. „Dafür stellen wir aktuell die relevanten Informationen zusammen und entwickeln auch Handreichungen und Info-Flyer“, so Abbenseth. „Im Umgang mit den Menschen in unserer Stadt setzen wir, wie in anderen Fällen im Übrigen auch, zunächst auf Information und Kommunikation. Wichtig ist, die neuen Regeln verständlich und nachvollziehbar bekannt zu machen. Dazu leisten auch wir unseren Beitrag.“

25 Gramm darf jeder Erwachsene künftig bei sich führen. Wer 26 bis 30 Gramm mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mehr als 30 Gramm bei sich hat, begeht eine Straftat. Bei der Einschätzung der Menge werden die Beamten derzeit mit Bild- und Infomaterial gebrieft.

Gelte ich mit mehreren Tütchen in der Tasche als Dealer?

Einen Dealer erkannte man bislang unter anderem am vielen Bargeld und der in Tütchen abgepackten Ware. Doch wie wird es künftig sein, wenn jemand zwar nur die erlaubten 25 Gramm mit sich führt, jedoch in mehreren Tütchen verpackt?

„Eine pauschale Antwort ist nicht möglich“, sagt Liddy Oechtering, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, zur MOPO. „Es kommt im Einzelfall auf die Beantwortung der Frage an, ob die Einzeltütchen einen Anfangsverdacht des Handeltreibens begründen. Dies wird sicherlich jeweils auch von weiteren Aspekten abhängen.“

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Auch Abbenseth macht klar: „Stellen unsere Beamtinnen und Beamten Straftaten fest beziehungsweise sehen eine entsprechende Verdachtslage, werden diese konsequent verfolgt.“ Die illegale Drogenkriminalität und die dahinterstehenden Strukturen der organisierten Kriminalität seien und blieben klar im Fokus der Polizei. „An diesem Kurs halten wir weiter fest.“

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