Eingeschränkter Zugang der Opposition zu Wahllokalen

Eingeschränkter Zugang der Opposition zu Wahllokalen

Bukarest (ADZ) – Die Koalitionsregierung hat nach einigem Hickhack ihren Eilerlass über die Zusammenlegung der Europa- mit der Kommunalwahl, die vorgezogen wird, nun doch verabschiedet – allerdings mit einigen Änderungen: So verkürzte die Exekutive den Zeitraum, in dem gewählte Kommunalpolitiker zu einer anderen Partei überlaufen können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen – Überläufe sollen nun bloß bis zum Wahltag, dem 9. Juni, möglich sein.

Das oppositionelle Wahlbündnis „Geeinte Rechte“ um die Reformpartei USR warf der Regierung indes vor, klammheimlich auch den Zugang der Oppositionsvertreter zu den Wahllokalen eingeschränkt zu haben: Die jüngsten Änderungen würden u. a. de facto Vertretern der Kleinpartei PMP den Zugang zu den Wahllokalen verwehren – offenkundig störe sich die Koalition „an zu vielen Augenpaaren“, die über die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens wachen würden, sagte USR-Chef Cătălin Drulă. Die umstrittene Änderung sieht vor, dass bei der Europawahl bloß Vertreter von Parlamentsparteien Zugang zu den Wahllokalen erhalten. Die PMP stellt aktuell zwar Europaabgeordnete, jedoch keine Abgeordneten im nationalen Parlament. 

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