LNG-Terminal auf Rügen: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klagen

LNG-Terminal auf Rügen: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klagen

War der Bau des LNG-Terminals auf Rügen rechtswidrig? Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen. Doch damit ist der Streit nicht beigelegt. Im Streit um das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) in Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben. Die Gaspipeline nach Rügen ist der Auffassung des Gerichts zufolge rechtens. Somit wurde die Klage der Umweltverbände abgewiesen. Umweltverbände hatten gegen die Anbindungsleitung des LNG-Terminals geklagt: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) forderten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023. In dem Verfahren ging es auch um die Gasversorgungslage in Deutschland. Angesichts des russischen Angriffs gegen die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Kritiker: Es besteht keine Gasmangellage mehr Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten. Auch die Anbindungsleitung nach Rügen wurde ohne UVP gebaut. Dagegen zielten die Klagen der Umweltverbände. Vor allem der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Gasmangellage hatte sich der 7. Senat zum Verhandlungsauftakt vor einer Woche gewidmet. Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal schaffe nicht benötigte Überkapazitäten und schade Umwelt und Natur. Der Bund hatte es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt. “Umweltrassismus”: Sie zahlen den Preis für Deutschlands Gasversorgung Mittlerweile hat sich die Versorgungslage allerdings wieder entspannt. Die Gasspeicher seien zu zwei Dritteln gefüllt, die Preise wieder auf Vorkriegsniveau und der Import von Gas aus Russland sei in Deutschland komplett gestoppt, hatte Markus Hicken vom Auswärtigen Amt in der Sitzung des Unterausschusses für Internationale Klima- und Außenpolitik am 20. März gesagt. Das Angebot von Flüssiggas auf dem Weltmarkt erhöhe sich bis 2030 um die Hälfte, so die Einschätzung von Sachverständigen. Als sogenannte Brückentechnologie ist LNG aus Klimagründen bei Experten umstritten. Letztes Wort noch nicht gesprochen Die rund 50 Kilometer lange Versorgungs-Leitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff “Energos Power”, das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden. Mit auf einen Baustopp abzielenden Eilanträgen waren DUH und Nabu vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge einen solchen Schritt.

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