Neues Wahlrecht vor Venedig-Kommission

Neues Wahlrecht vor Venedig-Kommission

Bukarest (ADZ) – Die Notverordnung zur Zusammenlegung der Wahlen für das Europäische Parlament und die Kreis- bzw. Kommunalverwaltung soll von der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates formal geprüft werden. Angerufen wurde das Gremium von Vertretern der oppositionellen USR. In einem Schreiben an den Präsidenten der parlamentarischen Versammlung des Europarates rügt der USR-Abgeordnete Iulian Bulai, dass die Notverordnung nur drei Monate vor dem Wahltermin verabschiedet wurde, während die Venedig-Kommission empfiehlt,  Wahlrecht spätestens ein Jahr vor Wahlen nicht mehr abzuändern. Weil die Kommunalwahlen auch vorverlegt wurden, spreche die Notverordnung jungen Menschen, die zwischen dem neuen und dem Regelwahltermin 18 Jahre alt werden, zudem das Wahlrecht ab. Auch greife die Vorschrift maßgeblich in das Wahlrecht vieler Menschen ein, weil die Frist zur ordnungsgemäßen Anmeldung des Wohnorts verkürzt wird. Nicht zuletzt sei die PMP willkürlich daran gehindert, Vertreter in die Wahllokale zu schicken. 

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