Cannabis-Legalisierung: 21 Baden-Württembergische Häftlinge jubeln
Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt: Wegen Konsum von Cannabis Inhaftierte müssen freikommen. Denn: Ab 1. April ist Eigenkonsum von Marihuana in kleineren Mengen erlaubt. Von Alexander Kappen Stuttgart. Zudem müssten Staatsanwaltschaften in 25 000 Altfällen prüfen, ob die Verfahren wegen Marihuana-Konsum eingestellt werden. Eine Menge Arbeit, die durch das Legalisierungsgesetz zum 1. April 2024…