Cannabis-Legalisierung: 21 Baden-Württembergische Häftlinge jubeln

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Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt: Wegen Konsum von Cannabis Inhaftierte müssen freikommen. Denn: Ab 1. April ist Eigenkonsum von Marihuana in kleineren Mengen erlaubt.

Von Alexander Kappen

Stuttgart. Zudem müssten Staatsanwaltschaften in 25 000 Altfällen prüfen, ob die Verfahren wegen Marihuana-Konsum eingestellt werden. Eine Menge Arbeit, die durch das Legalisierungsgesetz zum 1. April 2024 auf die Ämter zukommen.

Das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz sieht vor, dass Besitz und Anbau der Droge mit vielen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Es ist im Bundesrat nicht mehr zustimmungsbedürftig. Als Folge einer Amnestie müssten bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die in Zukunft nicht mehr strafbar sein sollen, beim Inkrafttreten erlassen werden.

Bei den zu erwartenden Freilassungen handele es sich aber nur um einen geringen Teil der zum 1. April einzustellenden Vollstreckungen, sagte die Sprecherin. Nach einer Schätzung gebe es in etwa jedem fünften überprüften Verfahren Handlungsbedarf. Dazu gehöre, dass die Strafvollstreckung von den Staatsanwaltschaften komplett eingestellt werden müsse oder bei den Gerichten neue Strafen gebildet werden müssten. Grund genug für 21 Häftlinge zu jubeln!

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