Prozess gegen Christian B.: Wird eine Irin zur entscheidenden Zeugin?

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Dem im Fall Madeleine McCann mordverdächtigen Christian B. werden in einem anderen Verfahren drei Vergewaltigungen vorgeworfen. Aber nur für eine der mutmaßlichen Taten ließ sich das Opfer ermitteln. Dieses will nun aussagen.

Sie gilt als zentrale Zeugin: Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. wird eines der mutmaßlichen Opfer in Braunschweig vor Gericht erwartet. Die Irin soll an diesem Mittwoch vor der Strafkammer des Landgerichts aussagen. Vor fast 20 Jahren soll sie von dem Angeklagten in Portugal brutal vergewaltigt worden sein. Führt ihre Aussage zur Verurteilung des 47-jährigen Deutschen? 

Christian B. soll über den Balkon in die Wohnung der Frau eingedrungen sein. Dann vergewaltigte er sie

Laut Anklage soll sich der Mann in einer Juni-Nacht im Jahr 2004 über den Balkon Zugang zum Appartement der damals 20-jährigen Frau verschafft haben. Maskiert und mit einem Messer bewaffnet soll er sie geweckt und brutal vergewaltigt haben. Große Teile des Geschehens soll er mit einer mitgebrachten Videokamera gefilmt haben. Nach der Tat soll er über den Balkon wieder geflohen sein. Der Frau gelang es, sich zu befreien und Hilfe zu holen. 

Unter Beobachtern gilt die Irin als wichtige Zeugin, weil sie für den Prozess das einzige von drei mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern ist. Zwei weitere Taten wollen Zeugen auf Videos gesehen haben – allerdings sind diese Filme verschwunden und mögliche Opfer konnten nicht ausfindig gemacht werden. Außerdem werden dem Angeklagten zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Tatorte waren laut Anklage alle in Portugal. 

Großes internationales Interesse weckt der Prozess vor allem, weil B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Maddie ist zwar in Braunschweig immer wieder am Rande Thema, aber offiziell nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung

Zeugin: „Ich kann es nicht erwarten, meinem Peiniger in die Augen zu schauen und ihn vor Gericht zu sehen.“   

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Seine Verteidigung hatte aber zum Auftakt angekündigt, dass ihr Mandant aus ihrer Sicht freizusprechen sein wird. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung. Derzeit sitzt B. eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer anderen Vergewaltigung ab. 

Dass es sich bei B. um ihren Peiniger handeln könnte, wurde der Irin durch die Berichterstattung über die Tat an der älteren US-Amerikanerin klar, für die B. derzeit einsitzt. Sie habe sich beim Lesen übergeben müssen, „weil es mich direkt wieder zu meiner Erfahrung transportiert hat“, sagte die Irin im Jahr 2020 dem „Guardian“. Die Zeitung „Daily Mail“ zitierte die Frau mit den Worten: „Ich kann es nicht erwarten, meinem Peiniger in die Augen zu schauen und ihn vor Gericht zu sehen.“   

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Mit Blick auf die Tat an der Zeugin aus Irland ging es immer wieder auch um die Frage, ob sie den Täter möglicherweise an einem besonderen Merkmal wie einer Narbe oder einem Muttermal wiedererkennt. Im Sommer 2022 wurde eine erkennungsdienstliche Maßnahme, bei der entsprechende Fotos gemacht werden, mit Zustimmung des Angeklagten bei ihm durchgeführt. 

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