Sternbrücken-Abriss: Schwerer Schlag für Gegner

Sternbrücken-Abriss: Schwerer Schlag für Gegner

Niederlage für die Abriss-Gegner der historischen Sternbrücke. Anfang März feierten sie noch einen Teilerfolg vor Gericht, nun sieht es ganz anders aus: Das Oberverwaltungsgericht lehnte am Donnerstag den Antrag der Neubau-Kritiker ab – mit einer deutlichen Begründung.

Zusammen hatten die Initiative Sternbrücke und der Verband Prellbock Altona Mitte März einen Eilantrag gegen den geplanten Abriss und Neubau der Sternbrücke an der Kreuzung Max-Brauer-Allee/Ecke Stresemannstraße gestellt.

Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag der Neubau-Kritiker ab

Das Oberverwaltungsgericht entschied dann zunächst, dass die Deutsche Bahn keine geschützten Gemäuer plattmachen dürfe, bevor die Kammer über den 70 Seiten dicken Eilantrag entschieden hat. Das feierten die Gegner zunächst als Etappensieg.

Das neue Design der Sternbrücke von der Max-Brauer-Allee aus gesehen.
DB/Ney & Partners/ rendertaxi/ architecture.visualisation

Das neue Design der Sternbrücke von der Max-Brauer-Allee aus gesehen.

Am Donnerstag kam jetzt allerdings die finale Entscheidung der Richter: Der Antrag gegen den Abriss und Neubau einer Eisenbahnüberführung ist gescheitert. Die neue Brücke soll laut Plänen der Bahn 108 Meter lang und 26 Meter hoch sein – und damit viermal höher als ihre Vorgängerin.

So plant die Deutsche Bahn die neue Sternbrücke

Ein städtebaulicher Skandal, finden die Gegner, die die Konstruktion „Monsterbrücke“ getauft haben. Die Deutsche Bahn spricht hingegen von einem „wichtigen Baustein für eine starke Schiene“. Die 1926 eröffnete Brücke müsse erneuert werden, um „zuverlässig und fit“ zu bleiben. Mehr als 900 S-Bahnen, Regional- und Fernzüge fahren dort täglich drüber. Unter dem Neubau will die Verkehrsbehörde mehr Platz für Busse und Fahrräder schaffen.

Das ist die Begründung des Oberverwaltungsgerichts

In seiner Begründung des Urteils wird das Oberverwaltungsgericht sehr deutlich: „Die von dem Antragsteller geltend gemachten Verfahrensfehler, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, lägen nicht vor“, heißt es. „Ohne Erfolg stütze der Antragsteller seine materiellen Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss auf das Denkmalschutzrecht“, hieß es weiter.

Bei den nicht denkmalgeschützten Häusern rund um die Sternbrücke ist der Abriss schon seit Mitte März voll im Gange.
Florian Quandt

Bei den nicht denkmalgeschützten Häusern rund um die Sternbrücke ist der Abriss schon seit Mitte März voll im Gange.

Denn laut Gericht störe eben nicht eine neue Brücke die denkmalgeschützten Häuser drumherum, sondern die geplanten Lärmschutzwände. Aber: Diese könnten eben nach Abschluss der Bauarbeiten noch woanders hingestellt oder entsprechend entfernt werden. Und auch der Vorwurf, die Deutsche Bahn habe nicht ausreichend Alternativen berücksichtigt, wird in der Urteilsbegründung zurückgewiesen. Die von den Kritikern bevorzugte Variante sei zudem nicht „eindeutig besser“.

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Bei den nicht denkmalgeschützten Häuser rollten bereits im März die Abrissbagger der Bahn, bis Ende Mai sollen fünf von sieben Gebäuden abgerissen sein. Für alle Mieter wurden zuvor Ersatzwohungen gefunden. Die unter der Brücke angesiedelten Clubs mussten weichen.

Sternbrücken-Abriss: Schwerer Schlag für Gegner wurde gefunden bei mopo.de

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