Alkoholverbot am Bahnhof: Hamburgs Nachbar zieht Bilanz

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In der Stadt Bremen verbietet ein Gesetz, Alkohol und Drogen am Hauptbahnhof und an weiteren Orten zu konsumieren. Nach mehr als einem halben Jahr hat das Innenressort eine vorläufige Bilanz gezogen. In Hamburg hatte der Senat erst vor wenigen Tagen den Alkoholkonsum am Hauptbahnhof ebenfalls drastisch eingeschränkt.

Das Alkohol- und Drogenverbot am Bremer Hauptbahnhof wirkt nach vorläufiger Bewertung des Bremer Innenressorts. Das teilte das Ressort mehr als ein halbes Jahr nach Beginn des Verbots mit.

Weniger Beschwerden seit Alkoholverbot am Bremer Hauptbahnhof

Demnach gibt es weniger Beschwerden von Anrainern und Bürgern als zuvor. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Polizisten stellten im Zeitverlauf weniger Verstöße gegen die Regeln fest. Rund 240 Bescheide nach Verstößen wurden bis zum 26. März erstellt. „Das Gesetz bietet den Einsatzkräften wie auch den Betroffenen eine klarere Rechtslage“, heißt es vom Ressort. 

Ein Ziel des Gesetzes ist es, die Kriminalität im Bahnhofsumfeld zu senken. Am Hauptbahnhof und an weiteren Orten in der Stadt ist es seit Oktober 2023 verboten, Alkohol zu trinken und Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain und Mescalin einzunehmen. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100 Euro bestraft werden.

Kriminialität im Bahnhofsumfeld soll gesenkt werden

Eine Auswirkung des Gesetzes sei, dass Alkoholkranke die Verbotszone am Hauptbahnhof verließen und beispielsweise in den Nelson-Mandela-Park in der Nähe des Bahnhofes auswichen. Dort stellen Behörden Hilfe bereit, teilte das Ressort mit. Dagegen weichen Drogensüchtige dem Ressort zufolge bislang nicht auf andere Flächen aus. 

Das Innenressort schränkt ein, dass es sich um eine vorläufige Bewertung handelt. Für eine bessere Einschätzung brauche es mehr Zeit. Verzerrt wird die Bewertung beispielsweise dadurch, dass sich in den Wintermonaten vergleichsweise weniger Menschen im Bahnhofsumfeld aufhalten. 

Hamburger Hauptbahnhof: Alkohol seit kurzem ebenfalls verboten

In Hamburg ist Alkohol seit Dienstag im Bereich des Hauptbahnhofs ebenfalls verboten. Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Gebäudes am Steindamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City zugewandten Bereich, darf weiter Alkohol getrunken werden, wie Innensenator Andy Grote (SPD) erläuterte. Die Deutsche Bahn untersagte zudem auch den Konsum am Bahnhof selbst, ausgeschlossen ist nur die Gastronomie im Bahnhofsgebäude.

Bei einem Erstverstoß gegen die Regelung droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann sogar ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden. Der Senator begründete das Verbot mit der Beobachtung, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss verübt werde. (dpa/aba)

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