„Bedauerliches Missverständnis“: So erklärt der Senat Rauswurf des Schülers im Rock

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Zwei Wochen ist es her, dass ein Schüler eines Eimsbütteler Gymnasiums vor die Tür gesetzt wurde, weil er einen Rock trug. Die Schule hatte den Rauswurf damit begründet, dass der 17-Jährige gegen das für diese Woche angesichts der Abi-Feierlichkeiten ausgesprochene Verkleidungsverbot verstoßen hätte. Doch Artur fühlte sich diskriminiert. Jetzt hat der Senat eine Erklärung für das Vorgehen geliefert.

Sowohl die Bürgerschaftsfraktion der CDU als auch die der Linken hatten Senatsanfragen zu dem Vorfall vom 8. April an der kooperativen Oberstufe des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer und des Helene-Lange-Gymnasiums (Eimsbütteler Modell) gestellt.

Diskriminierung? Hamburger Schule setzt Artur (17) vor die Tür – weil er einen Rock trug

Die Frage, die im Raum stand, war, ob es hier um einen Fall von Diskriminierung ging oder nicht. Artur (17) hatte gegenüber seiner Lehrerin klargestellt, dass es sich bei dem Rock, den er an diesem Tag anhatte, nicht um eine Verkleidung handelte.

Die Pädagogin hatte die Erklärung zunächst akzeptiert. Erst später wurde Artur dann von einem Oberstufenkoordinator vor die Tür gesetzt. So wie 15 andere Mitschüler, die in Kostümen gekommen waren. „Es stört mich, dass man als Mann immer noch gesellschaftlich komisch angesehen wird, wenn man einen Rock trägt“, hatte der Schüler gegenüber der MOPO erklärt. „Ich finde das fragwürdig und empfinde es als Diskriminierung.“

Der Senat hat das Verhalten der Schule jetzt verteidigt und auf Vorfälle in den vergangenen Jahren während der sogenannten Motto-Wochen an der Schule verwiesen. Leider sei es dabei „seitens der Schülerschaft vermehrt zu Verstößen gegen die Hausordnung und die öffentliche Ordnung gekommen“.

Polizeieinsätze in Zusammenhang mit Abi-Feiern

So habe es stets „massive Beschwerden der Anwohner“ wegen Lärmbelästigung, Verschmutzung, Vermüllung des Stadtteils und der Parkanlagen gegeben. Immer wieder sei es zu Polizeieinsätzen gekommen – unter anderem wegen Körperverletzung, des Tragens von (Spielzeug-)Waffen und pöbelhaften Verhaltens.

Im Schuljahr 2022/2023 sei die Situation besonders eskaliert, als verkleidete Schülerinnen und Schüler Alkohol in der Schule konsumiert hätten. In der Folge sei es zu „erheblichen Übergriffen“ gekommen, bei denen „Schulmobiliar zerstört, Kleidung von Schülern verschmutzt und die direkte Nachbarschaft in erheblichem Maße belästigt“ wurde.

Eine Prügelei unter Beteiligung von Schülern des Eimsbütteler Modells habe einen Polizeieinsatz zur Folge gehabt, Lehrkräfte hätten sich von den herumziehenden Schüler-Gruppen bedroht gefühlt. Schließlich sei sogar ein Schulleitungszimmer gestürmt und Klassenarbeiten und Prüfungen zerstört worden.

Konsequenz aus Eskalationen: Schule beschränkt Motto-Woche auf einen Tag

Da die Kosten für die Schäden nicht einzelnen Personen zuzuordnen gewesen seien, habe man auf Schulmittel zurückgreifen müssen. Aus all diesen Gründen habe die Schulleitung beschlossen, die Motto-Woche in diesem Jahr auf einen Tag zu beschränken. Schüler und Eltern seien rechtzeitig und umfassend informiert worden.

Als am 8. April dennoch Schüler in Verkleidung zur Schule gekommen seien, hätten die Lehrkräfte sie aufgefordert, sich an die Regeln zu halten und die Kostümierung abzulegen. Sofern das in den Sanitärräumen der Schule nicht möglich gewesen sei, habe man die Jugendlichen nach Hause geschickt.

„Die Aufforderung zum Ablegen der Kostümierungen stellte weder eine Einschränkung der Diversität dar noch war sie Ausdruck mangelnder Toleranz; sie richtete sich gegen Verstöße gegen die vereinbarte Regel“, heißt es in der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU.

„Bedauerliches Missverständnis“: Schule hat mit Artur (17) Gespräche geführt

War das Schulpersonal angesichts der Vielzahl von verkleideten Schülern überfordert? Fehlte es an Sensibilität? Darauf deutet eine Erklärung gleich in der Einleitung der Senatsantwort hin: Da der Schüler „erstmalig einen Rock in der Schule trug“, sei „davon ausgegangen worden, dass es sich bei seiner Kleidung um eine Kostümierung handelte“.

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Offensichtlich ist der Schule inzwischen bewusst, dass das Vorgehen nicht ganz korrekt war. Denn an anderer Stelle heißt es: „Dabei handelte es sich offenbar um ein bedauerliches Missverständnis, das der allgemeinen Gemengelage in dieser Situation geschuldet war. Der Vorfall ist sofort mit dem betroffenen jungen Menschen ausführlich besprochen und beraten worden.“

Klingt fast wie eine Entschuldigung.

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