Eilverordnungsentwurf über Wahlzusammenlegung veröffentlicht

Eilverordnungsentwurf über Wahlzusammenlegung veröffentlicht

Bukarest (ADZ) – Die Koalitionsregierung unter Premierminister Marcel Ciolacu (PSD) hat am Wochenende den Entwurf ihrer Eilverordnung über die Zusammenlegung der Europa- mit Kommunalwahl, die vorgezogen wird, auf der Webseite des Innenministeriums veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf sieht überraschenderweise nach dem Vorbild des Eilerlasses der früheren Regierung unter Victor Ponta auch eine Ausnahmeregelung vor, die es gewählten Kommunalpolitikern ermöglicht, innerhalb der letzten 60 Tage vor dem Wahltag bzw. dem 9. Juni zu einer anderen Partei überzulaufen, ohne ihr Mandat gemäß geltendem Recht einzubüßen – mit anderen Worten können Kreisratsvorsitzende und Bürgermeister unbesorgt zu einer anderen Partei überlaufen, da ihnen keinerlei Konsequenzen drohen. Der Erlassentwurf sieht zudem vor, dass Kandidaten sowohl bei der Europa- als auch bei der Kommunalwahl antreten können. Die beschlossene Wahlzusammenlegung begründet die Exekutive mit „zahlreichen Vorteilen“, darunter erhebliche Kosteneinsparungen, sowie einer erhofften höheren Wahlbeteiligung der rumänischen Bürgerinnen und Bürger bei der Europawahl, was die Koalitionsregierung mit einem „deutlichen Zeichen der proeuropäischen Gesinnung“ der Wählerinnen und Wähler gleichsetzt.

Wahlkampfauftakt für beide am 9. Juni steigenden Wahlen ist laut Verordnungsentwurf der 12. März. Am Wahltag selbst sollen längere Öffnungszeiten der Wahllokale als bisher üblich gelten – so werden letztere bereits um 7.00 Uhr morgens öffnen und erst um 22.00 Uhr schließen. Sämtlichen Wählerinnen und Wählern, die sich um 22.00 Uhr in einem Raum des Wahllokals oder noch außerhalb in einer Warteschlange befinden, muss der Zugang zu den Wahlurnen bis spätestens um 23.59 Uhr ermöglicht werden. 

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