Farbanschlag auf Brandenburger Tor: Aktivisten der „Letzten Generation“ verurteilt

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Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt worden. Eine Sache wertete die Richterin als starfschärfend.

Die Beschuldigten hätten durch das Aufbringen der Farbe Kosten von 110.000 Euro verursacht, sagte Richterin Christine Mathiak am Dienstag am Amtsgericht Berlin. Sie hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, dass erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen. Sie wurden zu jeweils acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Farbattacke Brandenburger Tor: Aktivisten verurteilt

Bei den Verurteilten handelt es sich um eine 22-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren. Sie räumten zuvor ein, gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten am 17. September 2023 mittels präparierter Wasserlöscher gelbe und orange Farbe auf die Säulen des Brandenburger Tors gesprüht zu haben.

Die Richterin folgte mit ihrem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Ihre Mandanten hätten nicht damit gerechnet, dass die Farbe so lange auf dem Brandenburger Tor haften bleibe, sagten sie ihn ihren Plädoyers. Dies sei auch nur deshalb der Fall gewesen, weil die zuständige Firma die Farbe nicht rechtzeitig entfernt habe.

Brandenburger Tor konnte nicht direkt gereinigt werden

Tatsächlich hatte die für die Wartung des Brandenburger Tors zuständige Restauratorin ausgesagt, dass die Farbe im unteren Bereich direkt am 17. September mit Wasser erfolgreich abgewaschen worden sei. Den oberen Teil der Säulen habe die beauftragte Firma am Tattag nicht gereinigt, weil sie am dem Tag, einem Sonntag, keine Hebebühne habe auftreiben können.

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Erst am nächsten Tag sei mit einer Hebebühne auch der obere Teil der Säulen mit Wasser gereinigt worden, führte die Restauratorin weiter aus. Zu dem Zeitpunkt sei die Farbe aber schon so weit eingetrocknet gewesen, dass dies nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb sei ein aufwändigeres Verfahren mit speziellen Reinigungsmitteln nötig geworden. Dies dauerte bis November 2023.

Klimapolitischen Anliegen rechtfertigen laut Gericht die Attacke nicht

Strafschärfend wertete das Gericht nach Angaben einer Sprecherin neben der Schadenshöhe, dass bei der Attacke ein „nationales Denkmal“ beschädigt worden sei. Auch die von den Angeklagten geltend gemachten klimapolitischen Anliegen rechtfertigten dies nicht. In einer Demokratie gebe es andere Möglichkeiten, seine politischen Ziele zu erreichen.

„Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Richterin den Sachverhalt nicht unvoreingenommen aufklären wollte“, sagte wiederum Inga Schulz, Rechtsanwältin von einer der Angeklagten. „Stattdessen wurde die Farbaktion am Brandenburger Tor als Anschlag auf das Deutsche Nationaldenkmal gewertet. Eine Bewährungsstrafe für eine Sachbeschädigung ist eine singuläre Entscheidung und keine angemessene Reaktion auf zivilen Ungehorsam.“ Die Verteidigung und die drei Beschuldigten haben angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. (dpa/mp)

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